Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg beschließt mit einer Gegenstimme die Bestätigung der Eilentscheidung, das Büro Energielenker GmbH für die Durchführung der Arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung zu beauftragen.


I. Eingehende Darstellung der dringendsten Angelegenheit:

Die kommunale Wärmeplanung bildet neben dem Gebäudeenergiegesetz die Grundlage, um eine weitgehende klimaneutrale Wärmeversorgung zu erreichen. Die Ziele des Landes Rheinland-Pfalz sehen dabei eine CO2-neutrale Wärmeversorgung bis 2040 vor. Dabei stellt die kommunale Wärmeplanung (KWP) das zentrale Koordinierungsinstrument dar, um den Wärmesektor klimaneutral zu gestalten. Den Kommunen kommt demnach die Rolle des Treibers der Energiewende zu. Durch die Planung soll ein strategischer Fahrplan für eine nachhaltige Wärmeversorgung erstellt werden und die daraus abgeleiteten Maßnahmen systematisch umgesetzt werden.

 

Innerhalb der Verbandsgemeinde sind bereits verschiedene Projekte zur CO2-neutralen Energieversorgung in Bearbeitung. Um die Projekte sinnvoll in den Gesamtkontext der Strategie einzuordnen wurde die Umsetzung der KWP entschieden. Bis spätestens 2028 wird die kommunale Wärmeplanung zur Verpflichtung für die Kommunen. Eine Förderung durch den Bund der gesamten Maßnahme war jedoch nur bei einer Beantragung im Jahr 2023 möglich.

 

Daher hat die Verwaltung zu Beginn des Jahres 2023 einen Zuschussantrag beim Bund zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung gestellt. Im Juli 2023 wurde der Zuwendungsbescheid vom Bund zugestellt.

Inhaltlich ist die KWP wie folgt aufgebaut:

 

  1. Bestandsaufnahme: Flächendeckende Ermittlung des Energieverbrauchs
  2. Potentialanalyse: Ermittlung von Potentialen und Möglichkeiten der Energieversorgung
  3. Zielszenario 2040 und Entwicklungspfad
  4. Festlegung der Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog

 

Weiterhin wurden innerhalb der Ausschreibung folgende Leistungen gefordert:

 

-       Strategie zur Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung (Industrie, Private etc.)

-       Controlling und Verstetigungsstrategie

 

Der Bearbeitungszeitraum der KWP liegt bei 12 Monaten und beinhaltet die Beteiligung von vielen Akteuren aus dem öffentlichen und privaten Sektor. Der Starttermin ist für Dezember 2023 angesetzt. Über das weitere Vorgehen sowie Zwischenstände zum Projekt wird in regelmäßigen Abständen informiert bzw. auch Beteiligungsveranstaltungen durchgeführt.

 

Um die Vergabevorschriften einzuhalten wurde die benötigte Leistung innerhalb eines zweistufigen Verfahrens ausgeschrieben. Im ersten Schritt wurden die Bewerber anhand von Referenzen und Finanzen bewertet. Zur eigentlichen Vergabeverhandlung wurden anschließend drei Firmen eingeladen. Die Firmen mussten sich und das Projekt anhand von Referenzen innerhalb einer Präsentation vorstellen. Die Bieter wurden dann abermals inhaltlich bewertet. Der angebotene Preis war ebenfalls Teil der Bewertung. Nach Auswertung der Unterlagen ergab sich folgende Bieterreihenfolge:

 

  1. Energielenker GmbH, Langen                                                                  86,2/100 Punkten
  2. Energy Effizienz GmbH, Lampertheim                                                   77,8/100 Punkten
  3. Evety GmbH, Essen                                                                                                       73,9/100 Punkten

 

Das Honorarangebot der Fa. Energielenker beläuft sich auf 88.540,76 €. Das Angebot der Erstplatzierten liegt damit nahezu exakt im Bereich des Zuwendungsbescheides des Bundes und kann damit beauftragt werden. 

 

II. Begründung, warum die Entscheidung nicht ohne Nachteil für die Verbandsgemeinde bis zu einer Sitzung des Verbandgemeinderates aufgeschoben werden kann:

Das Ausschreibungsverfahren für die kommunale Wärmeplanung wurde am 02.11.2023 abgeschlossen. Innerhalb des Zuschussantrages wurde ein Bearbeitungszeitraum zwischen November 2023 und Dezember 2024 festgelegt. Das Büro Energielenker GmbH könnte zeitnah mit den Arbeiten an der kommunalen Wärmeplanung beginnen. Spätestens zum 01.12.2023 soll jedoch begonnen werden. Ein finanzieller Nachteil an der Verbandsgemeinde entsteht dabei nicht. Die Angebote wurden als Pauschalhonorare erstellt und sind noch bis Dezember gültig. Ein finanzieller Nachteil könnte nur durch die Überschreitung der Bearbeitungszeit beim Zuwendungsgeber entstehen. Da die nächste planmäßige Sitzung des Verbandsgemeinderates erst am 13.12.2023 stattfindet, soll der Beschluss in Form einer Eilentscheidung gefasst werden, um eine Überschreitung des Bearbeitungszeitraumes zu verhindern.