Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg beschließt einstimmig die Grundsatzentscheidung zur Einführung eines wiederkehrenden Beitrags für die Frischwasserversorgung sowie für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung.

 


Um wiederkehrende Beiträge gegenüber den Bürgern abzurechnen, sind mehrere Voraussetzungen zu schaffen. Unter anderem:

 

  • Ertüchtigung einer entsprechenden Software zur Verwaltung und Abrechnung der Beiträge.
  • Grundlagenermittlung der beitragspflichtigen Flächen zur gerechten Beitragserhebung.
  • Anpassung der bestehenden Entgeltsatzungen für Frischwasser sowie Schmutz- und Niederschlagswasser, um die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge zu schaffen.

 

Angesichts des Umfangs dieser Vorbereitungsmaßnahmen wird davon ausgegangen, dass der Prozess zur Implementierung dieser Beiträge mindestens zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Daher kann frühestens mit einer erstmaligen Abrechnung der wiederkehrenden Beiträge ab dem 01. Januar 2026 gerechnet werden.

 

Diese Entscheidung wird getroffen, um eine nachhaltige und effiziente Finanzierung der kommunalen Wasserinfrastruktur zu gewährleisten und gleichzeitig die Lasten gerecht auf alle Nutzer zu verteilen.