Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

 


Der Jahresabschluss der Gemeinde Kerzenheim ist mit allen Unterlagen gem.

§ 110 GemO geprüft worden.

 

Die Prüfung hat ergeben, dass

 

1.    der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde Kerzenheim, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung, vermittelt;

 

2.    die Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;

 

3.    die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ordnungsgemäß ist.

 

Über verschiedene Fragen werden entsprechende Auskünfte von der Verwaltung erteilt.

 

Der Feststellung des Ergebnisses 2022 wird einstimmig zugestimmt.