Sitzung: 15.11.2023 Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Der Jahresabschluss der Gemeinde Kerzenheim ist
mit allen Unterlagen gem.
§ 110 GemO geprüft worden.
Die Prüfung hat ergeben, dass
1. der Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gemeinde Kerzenheim, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung, vermittelt;
2. die Vorschriften sowie die sie ergänzenden
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind;
3. die Buchführung, die Inventur, das Inventar
und die Übersicht über die örtlich festgelegte Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände ordnungsgemäß ist.
Über verschiedene Fragen werden entsprechende
Auskünfte von der Verwaltung erteilt.
Der Feststellung des Ergebnisses 2022 wird
einstimmig zugestimmt.