Beschluss:

a. Die eingegangenen Anregungen werden gemäß dem beiliegenden Beschlussvorschlag des Büros BBP und der Verwaltung mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung beschlossen. Aus den Anregungen ergeben sich keine Änderungen, die den Festsetzungsinhalt des Bebauungsplanes verändern, so dass auf eine erneute Offenlage des Bebauungsplanes verzichtet wird. Der landespflegerische Ausgleich erfolgt zum einen durch die gebietsinternen Maßnahmen im Baugebiet selbst, vorwiegend im südwestlichen Bereich der Baugrundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3, 740/5, und zum anderen über einen Kompensationsüberschuss aus dem Bebauungsplan „Am Gäßchespfad“ auf externen Grundstücken mit einer grundbuchrechtlichen Sicherung.

b. Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung den Bebauungsplan „Flurstraße“ gemäß § 24 GemO i. V. m. § 10 Abs. 1 und § 9 Abs. 1, 1 a und 4 BauGB als Satzung.

c. Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen eine gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88 LBauO Gestaltungssatzung zu erlassen.

 

 


Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Flurstraße“ wurde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 26.06.2023 bis 31.07.2023 einschließlich das Offenlegungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens wurden von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurfsplan Stellung genommen und Anregungen vorgetragen. Die eingegangenen Anregungen sind zusammengefasst und im beiliegenden Beschlussvorschlag aufgeführt und liegen den Ratsmitgliedern vor. Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen zu befinden, sie abzuwägen und zu beschließen. Der landespflegerische Ausgleich erfolgt zum einen durch die gebietsinternen Maßnahmen im Baugebiet selbst, vorwiegend im südwestlichen Bereich der Baugrundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3, 740, 740/2, 740/3, 740/5, und zum anderen über einen Kompensationsüberschuss aus dem Bebauungsplan „Am Gäßchespfad“ auf externen Grundstücken mit einer grundbuchrechtlichen Sicherung. Die landespflegerischen Maßnahmen auf den Baugrundstücken des Baugebietes „Flurstraße“ sind den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes zu entnehmen.

Nach dem Abschluss des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan „Flurstraße“ als Satzung beschlossen werden. Für die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen ist eine Gestaltungssatzung nach den Bestimmungen der Landesbauordnung zu beschließen. Die Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen aus dem Offenlegungsverfahren mit Beschlussvorschlag, die Planurkunde, die textlichen Festsetzungen und die Begründung des Bebauungsplanes „Flurstraße“ sind als Anlage beigefügt.