Sitzung: 13.11.2023 Gemeinderat der Gemeinde Ramsen
Vorlage: 0682/FB 2/2023
Beschluss:
a.
Die eingegangenen Anregungen werden gemäß dem beiliegenden Beschlussvorschlag
des Büros BBP und der Verwaltung mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung
beschlossen. Aus den Anregungen ergeben sich keine Änderungen, die den
Festsetzungsinhalt des Bebauungsplanes verändern, so dass auf eine erneute
Offenlage des Bebauungsplanes verzichtet wird. Der landespflegerische Ausgleich
erfolgt zum einen durch die gebietsinternen Maßnahmen im Baugebiet selbst,
vorwiegend im südwestlichen Bereich der Baugrundstücke Fl.Nr. 739, 739/2,
739/3, 740, 740/2, 740/3, 740/5, und zum anderen über einen
Kompensationsüberschuss aus dem Bebauungsplan „Am Gäßchespfad“ auf externen
Grundstücken mit einer grundbuchrechtlichen Sicherung.
b.
Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung den
Bebauungsplan „Flurstraße“ gemäß § 24 GemO i. V. m. § 10 Abs. 1 und § 9 Abs. 1,
1 a und 4 BauGB als Satzung.
c.
Der Gemeinderat beschließt mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung für die
bauordnungsrechtlichen Festsetzungen eine gemäß § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 88
LBauO Gestaltungssatzung zu erlassen.
Zur
Aufstellung des Bebauungsplanes „Flurstraße“ wurde gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB in der Zeit von 26.06.2023 bis 31.07.2023 einschließlich das
Offenlegungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Offenlegungsverfahrens wurden
von verschiedenen Trägern öffentlicher Belange zum Entwurfsplan Stellung
genommen und Anregungen vorgetragen. Die eingegangenen Anregungen sind
zusammengefasst und im beiliegenden Beschlussvorschlag aufgeführt und liegen
den Ratsmitgliedern vor. Der Gemeinderat hat über die eingegangenen Anregungen
zu befinden, sie abzuwägen und zu beschließen. Der landespflegerische Ausgleich
erfolgt zum einen durch die gebietsinternen Maßnahmen im Baugebiet selbst,
vorwiegend im südwestlichen Bereich der Baugrundstücke Fl.Nr. 739, 739/2, 739/3,
740, 740/2, 740/3, 740/5, und zum anderen über einen Kompensationsüberschuss
aus dem Bebauungsplan „Am Gäßchespfad“ auf externen Grundstücken mit einer
grundbuchrechtlichen Sicherung. Die landespflegerischen Maßnahmen auf den
Baugrundstücken des Baugebietes „Flurstraße“ sind den textlichen Festsetzungen
des Bebauungsplanes zu entnehmen.
Nach
dem Abschluss des Aufstellungsverfahrens kann der Bebauungsplan „Flurstraße“
als Satzung beschlossen werden. Für die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen
ist eine Gestaltungssatzung nach den Bestimmungen der Landesbauordnung zu
beschließen. Die Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen aus dem
Offenlegungsverfahren mit Beschlussvorschlag, die Planurkunde, die textlichen
Festsetzungen und die Begründung des Bebauungsplanes „Flurstraße“ sind als
Anlage beigefügt.