Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg beschließt mit zwei Enthaltungen, dem Antrag des Bauherrn, wie oben aufgeführt, zu genehmigen. Das gemeindliche Einvernehmen wird hiermit erteilt.


Der Bauherr beantragt die Genehmigung für ein Mobilheim sowie einen Geräteschuppen auf den im beigefügten Lageplan ersichtlichen Parzellen auf dem Campingplatz Ochsenbusch.

Gemäß den textl. Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ochsenbusch“ sind in diesem Bereich pro Parzelle ortsfeste Campingmobile bzw. Chalets mit einer max. Grundfläche von 55 m² zulässig, bei einer Mindestgröße pro Parzelle von 100 m². Diese Vorgaben werden hier eingehalten, die beiden Parzellen haben eine Gesamtgröße von 230 m², das Mobilheim hat gemäß Berechnung eine Größe von 54,86 m².

Nicht zulässig sind gemäß den Festsetzungen Nebengebäude. Aus diesem Grund wurde für den Geräteschuppen, der eine Größe von 2,5 m x 3 m aufweist, eine entsprechende Befreiung vom BPlan beantragt. Dieser sei laut der Begründung zum Abstellen von Geräten für die Freiflächenpflege erforderlich (s. Anhang).

 

Ratsmitglied Wolfgang Schwalb gibt bekannt, dass seine Fraktion dem Tagesordnungspunkt zustimmt, jedoch Bedenken gegen den nachfolgenden Tagesordnungspunkt 7 hat. Er schlägt vor, die beiden Punkte gemeinsam zu behandeln, da sie bis auf die Maßeinheiten der Schuppen keine wesentlichen Unterschiede aufweisen.

 

Ratsmitglied Manfred Boffo entgegnet, dass auch seine Fraktion dem ersten Punkt zustimmen würde und ähnliche Bedenken wie die SPD-Fraktion bezüglich des nächsten Punktes hätte. Beide Punkte können daher getrennt behandelt werden.