Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg fasst einstimmig folgende Beschlüsse:

 

  1. Dem Antrag des Bauherrn zur Genehmigung eines Mobilheimes wird zugestimmt, unter der Bedingung, dass die Vorgaben des Bebauungsplans eingehalten werden.
  2. Die beantragte Befreiung für den Geräteschuppen vom Bebauungsplan wird einstimmig abgelehnt, gemäß den oben dargelegten Gründen.

 


Der Bauherr beantragt die Genehmigung für ein Mobilheim sowie einen großen Geräteschuppen auf den im beigefügten Lageplan ersichtlichen Parzellen auf dem Campingplatz Ochsenbusch.

Gemäß den textl. Festsetzungen des Bebauungsplanes „Ochsenbusch“ sind in diesem Bereich pro Parzelle ortsfeste Campingmobile bzw. Chalets mit einer max. Grundfläche von 55 m² zulässig, bei einer Mindestgröße pro Parzelle von 100 m². Diese Vorgaben werden hier eingehalten, die beiden Parzellen haben eine Gesamtgröße von 270 m², das Mobilheim hat gemäß Berechnung eine Größe von 53,21 m².

Nicht zulässig sind gemäß den Festsetzungen Nebengebäude. Aus diesem Grund wurde für den Geräteschuppen, der eine Größe von 4,11 m x 7,8 m aufweist, eine entsprechende Befreiung vom BPlan beantragt. Dieser sei laut der Begründung zum Abstellen von Geräten für die Freiflächenpflege erforderlich (s. Anhang).

 

Ratsmitglied Manfred Boffo erklärt, dass seine Fraktion nach der letzten Ortsbegehung des Bauausschusses zu einer anderen Meinung gekommen sei. Er weist darauf hin, dass die Maße des im Tagesordnungspunkt 7 beantragten Schuppens deutlich größer seien als die des Schuppens im Tagesordnungspunkt 6, was geringere Abstände zur Folge habe. Es besteht Einigkeit in seiner Fraktion, dass die Maße zukünftiger Schuppen die des Tagesordnungspunktes 6 nicht überschreiten sollten. Daher beabsichtigt seine Fraktion, das Vorhaben des Bauherrn in diesem Tagesordnungspunkt abzulehnen.

 

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung für interne Beratungen der SPD-Fraktion, gibt Ratsmitglied Wolfgang Schwalb bekannt, dass seine Fraktion dem Vorschlag der FWG-Fraktion zustimmen und den Antrag des Bauherrn ablehnen würde.