Eine Bürgerin betont, dass die Leichenhalle in Stauf von den Bürgern gebaut wurde, sie könne daher die Bereitstellungsgebühr, die erhoben werde, nicht verstehen. Sie müsse 200,-€ zahlen, würde aber die Halle wegen der Urnenbestattung gar nicht nutzen. Laut Satzung müssen alle Nutzer des Friedhofs die Bereitstellungsgebühr bezahlen, da die Gemeinkosten auf alle Nutzer umgelegt werden. Die Bürgerin moniert die Höhe der Gebühr, in Grünstadt würde sie z.B. nur 50,- € betragen. Beigeordnete Sissi Lattauer erläutert, wenn man die Kosten nur auf die tatsächlichen Nutzer der Leichenhalle umlegen würde, wäre die Gebühr unzumutbar hoch.

 

Die Ebersteinstraße wurde neu gemacht, jetzt wäre sie auf der linken Seite zugewuchert, das sähe nicht schön aus. Außerdem würden die Gullys nicht saubergemacht. Das beträfe den Bereich vom DGH hoch bis zum Ortsausgang. OV Georg Grünewald wird die Anlieger nochmals anfragen.

 

Eine Bürgerin ergänzt, dass auch im Burgweg die Gullys gereinigt gehören.

 

Ein Bürger moniert, dass bei dem Umbau, in der Ebersteinstraße der Schlamm und Dreck auf der Straße liegen bleiben würde, OV Grünewald wird mit ihm nochmals ein Gespräch führen.

 

Ein Bürger regt an, den Wegweiser „Essen und Trinken“, der auf die ehemalige Gaststätte hinweist, wegzunehmen. Es kämen Gäste nach Stauf und würden das Restaurant suchen. OV Grünewald antwortet, dass der Hinweis überklebt werden könnte, er wird mit der Fachabteilung sprechen..