Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt einstimmig gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu beschließen. Entsprechend den Anregungen von verschiedenen Planungsträgern soll das Baugebiet im Norden des Ortsteiles Stauf (Kühberg) aus der derzeitigen Planung herausgenommen werden.

Zur Erweiterung des Friedhofes und zur Ausweisung einer gewerblichen Baufläche an der Sandgrube Klausing wird die Verwaltung und Herr Stadtbürgermeister Kauth beauftragt mit dem Landesbetrieb für Geologie und Bergbau einer Lösung auszuarbeiten, nach der diese Flächen im laufenden Änderungsverfahren verbleiben können.

Weiterhin wird den vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen bzw. Ergänzungen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt, zugestimmt.

 

 


Ausschussmitglied Arnold Guderian erscheint zur Sitzung.

 

Zur Änderung und Fortschreibung des Planungshorizontes des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Eisenberg wurde in der Zeit vom 17.12.2015 bis 29.01.2016 das Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen wurden vom Büro BBP ausgewertet und hierzu eine Beschlussvorlage erstellt. Insbesondere vom Landesamt für Geologie und Bergbau wurden eine Vielzahl von Anregungen vorgetragen, insgesamt 28 Seiten. Die vollständige Stellungnahme ist der Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt. Vom Landesamt für Geologie und Bergbau wird für verschiedene Flächen angemerkt, dass die geplanten Ausweisungen mit dem geltenden Bergrecht kollidieren. Vor einer Ausweisung als Bauflächen im Flächennutzungsplan ist die Durchführung eines landesplanerischen Zielabweichungsverfahrens erforderlich. Aufgrund dieser Anregung wird vorgeschlagen, dass folgende Flächen aus der Planung herausgenommen werden: Erweiterung Friedhof Eisenberg, Gewerbliche Baufläche an der Sandgrube Klausing. Für die Überschneidungen der bereits rechtskräftigen Bauleitplanung mit den bergrechtlichen Vorranggebieten für die Bereiche „Industriepark Süd“, „Wingertsberg Teil D“ und die Planfestgestellte „B 47 Umgehungsstraße“ sollen die geplanten Änderungen beibehalten werden. Hier besteht nach Auffassung der Verwaltung eine Anpassungspflicht bei der Regionalplanung. Die geplante Bestandsanpassung für die bestehenden Gewerbeflächen im Bereich des Dachziegelwerkes Wienerberger sollen aufgrund der Stellungnahme entfallen. Es erfolgt nur eine Darstellung der bestehenden Gebäude. Auch hier besteht nach Auffassung der Verwaltung eine Anpassungspflicht bei der Regionalplanung.    

Bei einem späteren konkreten Bedarf zur Friedhofserweiterung und zur Ausweisung von Bauflächen an der Sandgrube Klausing kann das Zielabweichungsverfahren, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes parallel durchgeführt werden. Als Anlage 2 der Beschlussvorlage liegt der Plan mit den Bergbaulichen Vorranggebieten im Bereich der Stadt Eisenberg bei. 

Vom Gewerbeaufsichtsamt wird darauf hingewiesen, dass nach dem bestehenden Flächennutzungsplan und der aktuellen Planung der Bereich westlich der Carl-Zeiss-Straße als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist. Die tatsächliche Nutzung entspricht einer Mischbaufläche. Weiterhin grenzt nördlich an diesen Bereich die Wohnbebauung Wingertsberg Teil D an. Vom Gewerbeaufsichtsamt wird angeregt den westlichen Teil der Bebauung der Carl-Zeiss-Straße als Mischbaufläche auszuweisen. Damit wäre auch dem Erfordernis der Abstufung zur Wohnbebauung genüge getan.

Geplante Wohnbaufläche im Bereich des Ortsteiles Stauf „Kühberg“:

Von den Verbandsgemeindewerken wird darauf hingewiesen, dass die Erschließung des geplanten Baugebietes nur mit erheblichem Kostenaufwand möglich ist. Da diese Kosten von der Stadt Eisenberg übernommen und auf die Baugrundstücke umgelegt werden müssen, wird sich ein Verkaufspreis für die Flächen von über 200,00 €/m² ergeben. Zu diesem Preis können die Grundstücke nicht vermarktet werden. Weiterhin wird die Ausweisung eines Baugebietes in diesem Bereich von der Unteren Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis sehr kritisch gesehen. Es wird vorgeschlagen, dass die Baufläche auf dem Kühberg aus der laufenden Planung herausgenommen wird. Stattdessen soll sich auf die Realisierung von Wohnbauflächen im Bereich Seltenbach konzentriert werden. Die überschlägige Kalkulation der Verbandsgemeindewerke ist als Anlage 3 der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Bauamtsleiter Görg bietet an bei Bedarf die vorgeschlagenen Änderungen in den Fraktionen näher zu erläutern.