Sitzung: 30.08.2016 Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Empfehlung:
Zum Bau des Einfamilienwohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen
einstimmig erteilt. Die Befreiungen vom Bebauungsplan zur geringfügigen Überschreitung
der festgesetzten Grundflächenzahl sowie
zur Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform werden erteilt.
Im Mai dieses Jahres hatten die Bauherren eine Bauvoranfrage zur
Bebauung des Grundstückes „Virchowstraße 1“ gestellt. Die hierzu vorgelegten
Bauunterlagen entsprechen dem jetzt vorliegenden Bauantrag. Bereits in der
Bauvoranfrage wurde eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. Die Bauherren
möchten auf dem Baugrundstück ein altersgerechtes Gebäude in Form eines
Bungalows bauen. Mit dem geplanten Gebäude wird eine Grundfläche von 289 m² zuzüglich der Garage mit 231 m²
überbaut. Es ergibt sich somit eine überbaute Fläche von 320 m². Im
Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl (zulässige überbaubare Fläche) von 0,3
festgesetzt. Bei der Grundstücksgröße von 1004 m² ergibt sich eine überbaubare
Fläche von 301 m². Bei dem geplanten Gebäude ergibt sich eine Grundflächenzahl
von 0,32. Die zulässige Grundfläche wird damit um 0,02 bzw. 19 m²
überschritten. Weiterhin ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass Sattel-, Zelt-,
Walm- Krüppelwalmdächer sowie gegeneinander versetzte Pultdächer mit einer
Dachneigung zwische3n 30 und 45 Grad zulässig sind. Das geplante Gebäude soll
mit Pultdächern mit einer Dachneigung von 15 Grad sowie einem Flachdachanteil
versehen werden. Die Begründung der Bauherren zu den beantragten Befreiungen
liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.
Der Stadtrat hatte zu der Bauvoranfrage und zu den beantragten
Befreiungen sein Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigungsbehörde der
Kreisverwaltung Donnersberg hat inzwischen einen positiven Bauvorbescheid
erlassen.
Da der vorgelegte Bauantrag mit der Bauvoranfrage übereinstimmt, wird
vorgeschlagen das Einvernehmen auch zu dem Bauantrag zu erteilen.