Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Zum Bau des Einfamilienwohnhauses wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Die Befreiungen vom Bebauungsplan zur geringfügigen Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl  sowie zur Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform werden erteilt.

 

 


 

Im Mai dieses Jahres hatten die Bauherren eine Bauvoranfrage zur Bebauung des Grundstückes „Virchowstraße 1“ gestellt. Die hierzu vorgelegten Bauunterlagen entsprechen dem jetzt vorliegenden Bauantrag. Bereits in der Bauvoranfrage wurde eine Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. Die Bauherren möchten auf dem Baugrundstück ein altersgerechtes Gebäude in Form eines Bungalows bauen. Mit dem geplanten Gebäude wird eine Grundfläche von  289 m² zuzüglich der Garage mit 231 m² überbaut. Es ergibt sich somit eine überbaute Fläche von 320 m². Im Bebauungsplan ist eine Grundflächenzahl (zulässige überbaubare Fläche) von 0,3 festgesetzt. Bei der Grundstücksgröße von 1004 m² ergibt sich eine überbaubare Fläche von 301 m². Bei dem geplanten Gebäude ergibt sich eine Grundflächenzahl von 0,32. Die zulässige Grundfläche wird damit um 0,02 bzw. 19 m² überschritten. Weiterhin ist im Bebauungsplan festgesetzt, dass Sattel-, Zelt-, Walm- Krüppelwalmdächer sowie gegeneinander versetzte Pultdächer mit einer Dachneigung zwische3n 30 und 45 Grad zulässig sind. Das geplante Gebäude soll mit Pultdächern mit einer Dachneigung von 15 Grad sowie einem Flachdachanteil versehen werden. Die Begründung der Bauherren zu den beantragten Befreiungen liegt der Beschlussvorlage als Anlage bei.

Der Stadtrat hatte zu der Bauvoranfrage und zu den beantragten Befreiungen sein Einvernehmen erteilt. Die Baugenehmigungsbehörde der Kreisverwaltung Donnersberg hat inzwischen einen positiven Bauvorbescheid erlassen.

Da der vorgelegte Bauantrag mit der Bauvoranfrage übereinstimmt, wird vorgeschlagen das Einvernehmen auch zu dem Bauantrag zu erteilen.