Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Gemeinderat bei einer Enthaltung dem Entwurfsplan für das geplante Baugebiet „Bergstraße“ wie vorgelegt zuzustimmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden,das Aufstellungsverfahren durchzuführen.

 


Der Gemeinderat Ramsen hat in seiner Ratssitzung am 27.06.2016 den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Teilfläche aus dem Flurstück 1124 beschlossen. Das Büro BBP aus Kaiserslautern wurde mit der Erstellung einer Entwurfsplanung beauftragt. Gemäß Planungsauftrag wurden auf der Fläche 2 Bauplätze ausgewiesen. Die zulässige Traufhöhe der Gebäude wurde auf 7,00 m festgesetzt. Die Höhe wird gemessen an der Oberkante der an das Gebäude angrenzenden Straße. Damit können zweigeschossige Gebäude mit einem Sockel errichtet werden. Als Dachformen sind Sattel- oder Walmdächer mit einer Dachneigung zwischen 28 und 40 Grad, Pultdächer mit einer Neigung bis max. 15 Grad sowie auch Flachdächer zulässig. Von der Verwaltung wird die Zulässigkeit von Flachdächern vorgeschlagen, da vermehrt entsprechende Gebäude geplant werden. Aufgrund der Lage der Baugrundstücke würde sich eine solche Dachform nicht negativ auf die vorhandene Bebauung auswirken.

Den Ausschussmitgliedern liegen die Planurkunde mit dem vorgeschlagenen Baufeld sowie der Entwurf der textlichen Festsetzungen vor.

Die Festsetzungen werden in der Ratssitzung erläutert. Wenn Änderungswünsche vom Rat bestehen, werden diese in die Planung eingearbeitet. Anschließend kann mit dem Aufstellungsverfahren begonnen werden.