Sitzung: 29.08.2016 Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Ramsen
Gegen den Bau der Doppelgarage bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Der Bau- und Umweltausschuss beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der beantragten Befreiung von der Garagenverordnung zur Unterschreitung des erforderlichen Abstandes zur Straße wird stattgegeben. Die Garagentore sollen mit einem elektrischen Antrieb und Funksystem ausgestattet werden
Die Eigentümer des
Gebäudes Staufer Straße 9 planen auf der nördlich angrenzenden Fläche die
bestehende Blechgarage zu entfernen und an deren Stelle eine Doppelgarage mit
den Abmessungen von 6,99 m x 6,99 m zu errichten. Gegen das Vorhaben bestehen
keine grundsätzlichen baurechtlichen Bedenken.
Die Vorschriften
der Landesbauordnung und des Baugesetzbuches werden eingehalten. Nach der
Garagenverordnung ist jedoch grundsätzlich ein Abstand von 5 m zwischen
Garageneinfahrt und straßenseitiger Grundstücksgrenze einzuhalten. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Fahrzeuge beim Öffnen des Tores nicht auf der
öffentlichen Verkehrsfläche abgestellt werden und den Verkehrsfluss behindern.
Von dieser Vorschrift kann eine Befreiung erteilt werden, wenn keine
Beeinträchtigung des Verkehrs zu erwarten ist.
Bei der Staufer
Straße handelt es sich nicht um eine Hauptdurchgangsstraße. Weiterhin wird von
den Bauherren angeboten, dass die Tore einen elektrischen Antrieb mit
Funksystem erhalten.
Nach Auffassung der
Verwaltung kann dem Antrag stattgegeben werden. Eine Beeinträchtigung des
Verkehrs ist nicht zu erwarten.