Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Gegen die geplante Aufstockung des Gebäudes Kinderdorfstraße 47 im SOS-Kinderdorf bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird einstimmig erteilt.

 


 

Das Gebäude Kinderdorfstraße 49 im SOS-Kinderdorf soll aufgestockt werden, so dass auch das Dachgeschoss genutzt werden kann. Durch die Aufstockung wird zusätzlicher Wohnraum im Dachgeschoss geschaffen.

Bisher liegt das Dach unmittelbar auf der Decke auf. Mit der Umbaumaßnahme wird das Dach durch einen Kniestock mit einer Höhe von 1,07m angehoben. Weiterhin wird auf der Westseite des Daches eine Gaube angeordnet.

Für den Bereich des Vorhabens besteht kein Bebauungsplan. Die baurechtliche Beurteilung hat nach den allgemeinen baurechtlichen Vorschriften zu erfolgen. Die geplante Aufstockung des Gebäudes fügt sich in die vorhandene Bebauung ein und wird sich nicht störend auf die Umgebungsbebauung auswirken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten.

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

Der Beschlussvorlage ist ein Auszug aus der vorgelegten Planung beigefügt.