Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Ausschussmitglieder stimmen dem Vorschlag von Herrn Kauth einstimmig zu, die beiden Parkbuchten mit gelberm Klebeband aufzuzeichnen um die Durchfahrt der LKW´s zu beobachten. Sollte die Durchfahrt doch zu beschwerlich sein, werden die Parkbuchten zurückgenommen oder nur 1 Parkbucht eingezeichnet.

 

 


 

Nach dem Ausbau der Ebertsheimer Straße zwischen der Boschstraße und der Straße Am Kreuzhof wurden im Straßenverlauf Parkbuchten angelegt. Bisher besteht jedoch keine Beschilderung, dass nur in diesen Flächen geparkt werden darf. Die fehlende Beschilderung führt dazu, dass auch an anderer Stelle geparkt wird. Dies ist zulässig, solange eine Durchfahrtsbreite von 3,00 m verbleibt. Nach Auffassung der Verwaltung sollte eine eindeutige Regelung geschaffen und eine Beschilderung dahingehend aufgestellt werden, dass das Parken nur innerhalb der ausgewiesenen Flächen zulässig ist.

In der Ebertsheimer Straße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Insbesondere stadtauswärts werden nach unseren Beobachtungen teilweise höhere Geschwindigkeiten gefahren. Von der Verwaltung wird angeregt, dass vor dem Gebäude Nr. 44 (siehe Lageplan) zwei zusätzliche Parkplätze ausgewiesen werden, die zur Reduzierung der Geschwindigkeit beitragen. Weiterhin besteht in diesem Bereich ein Bedarf an Parkplätzen.

 

Stadtbürgermeister Kauth macht den Vorschlag, die beiden Parkbuchten zur Probe erst mal mit einem gelben Klebeband aufzubringen. Falls die Durchfahrt für LKW´s doch zu beschwerlich sein sollte, könne man die Parkbuchten zurücknehmen bzw. nur eine Parkbucht einzeichnen.