Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Die Verbandsgemeinderat Eisenberg beschließt einstimmig, dass die Verbandsgemeinde die überörtlichen Aufgaben der Tourismus- und Wirtschaftsförderung gemäß § 67 Abs. 3 und 4 GemO von den Gemeinden künftig als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt

 


 

Die Verbandsgemeinde Eisenberg ist im Donnersbergkreis die einzige Verbandsgemeinde in der die Zuständigkeit der Tourismus- und Wirtschaftsförderung noch bei den zwei Ortsgemeinden und der Stadt Eisenberg liegt. Durch die Übertragung der Tourismus- und Wirtschaftsförderungsaufgaben wird eine Neupositionierung bzw. eine Stärkung der touristischen Ideen und Potentiale angestrebt. Der Donnersbergkreis plant aktuell gemeinsam mit allen Verbandsgemeinden ein einheitliches Tourismuskonzept. Die ersten Maßnahmen, wie Erstellung einer gemeinsamen Webseite und eine durchgehende, professionelle, einheitliche Beschilderung der Rad- und Wanderwege, wurden mit den Bürgermeistern:innen der einzelnen Verbandsgemeinden besprochen und als Erstmaßnahmen festgelegt. Die Verbandsgemeinde Eisenberg ist in dieser Runde nicht gleichberechtigter Partner und hat somit keine Entscheidungsbefugnis. Die Ortsgemeinden haben kein eigenes Fachpersonal, welches die geforderten Aufgaben übernehmen kann. Durch die momentane Zuständigkeit gestaltet es sich schwierig innerhalb unserer Verbandsgemeinde die übergeordneten Ziele und Projekte umzusetzen.

Eine Übertragung der überörtlichen Aufgaben der Tourismus- und Wirtschaftsförderung auf die Verbandsgemeinde hat daher viele Vorteile.

 

Mit einem einheitlichen und professionellen Tourismus- und Wirtschaftsmarketing, sowie entsprechend vernetzten und miteinander kombinierten Einzelangeboten, werden die Ortsgemeinden entlastet. Der wirtschaftliche Ressourceneinsatz wird von einer zentralen Verwaltung der Tourismus- und Wirtschaftsförderung ebenfalls profitieren.

 

Nach § 67 Abs. 3 GemO kann die Verbandsgemeinde Aufgaben der Fremdenverkehrsförderung, sofern sie von überörtlicher Bedeutung sind, als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses der Ortsgemeinden, der Stadt und des VG-Rates. 

 

Beispiele für überörtliche Aufgaben:

Überörtliches Marketing durch einheitliche Marketingaktivitäten wie einheitliche Broschüren oder

Teilnahme an Tourismusmessen etc.

Vermarktung bestehender oder die Schaffung neuartiger, ortsübergreifender Tourismusangebote, wie überörtliche Wanderwege, Verbandsgemeinderundfahrten und touren etc.

 

Von den Ortsgemeinden sowie der Stadt Eisenberg wurden die erforderlichen Beschlüsse zur Übertragung der Aufgaben bereits gefasst.