Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zu a: Der Verbandsgemeinderat hat die im Offenlegungsverfahren gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3 Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 eingegangenen Anregungen beraten und abgewägt und fasst einstimmig zu den einzelnen Punkten entsprechende Beschlüsse, gemäß der vom Planungsbüro mit der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorschläge. Da sich hieraus keine Änderungen des Festsetzungsinhaltes ergeben haben, wird auf eine erneute Offenlage verzichtet.

 

Zu b: Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die vorgelegte Fassung der 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 als endgültige Fassung. Die Zustimmung der Stadt Eisenberg nach § 67 Abs. 2 GemO liegt vor.

 

Zu c: Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB durchzuführen.


 

Das nach §§ 3 und 4 BauGB erforderliche Offenlegungsverfahren zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 bzgl. des Bereiches „Wingertsberg Teil E“ wurde vom 02.11.2022 bis 02.12.2022 durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Anregungen und Hinweise der Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung mit dem Planungsbüro beraten und entsprechende Abwägungen und Beschlussvorschläge erarbeitet. Diese sind der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen.

Die entsprechend redaktionell angepasste Fassung ist in der Anlage beigefügt.

Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens kann der Verbandsgemeinderat die 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes nun in der vorgelegten Form als endgültige Fassung beschließen (Feststellungsbeschluss).

Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung durch die betroffenen Ortsgemeinden. Da in diesem Fall lediglich die Stadt Eisenberg betroffen ist, war lediglich deren Zustimmung einzuholen. Ein entsprechender Beschluss soll in der Stadtratssitzung am 18.07.23 gefasst werden.

Nach der jetzigen Beschlussfassung ist die Änderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der unteren Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zur Genehmigung vorzulegen. Das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtskräftig.

 

Der Satzungsbeschluss bzgl. des Bebauungsplanes „Wingertsberg Teil E“ soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.07.23 erfolgen.