Sitzung: 19.07.2023 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0647/FB 2/2023
Beschluss:
Zu a: Der
Verbandsgemeinderat hat die im Offenlegungsverfahren gemäß §§ 4 Abs. 2 und 3
Abs. 2 BauGB zur 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes
vom 11.09.2019 eingegangenen Anregungen beraten und abgewägt und fasst
einstimmig zu den einzelnen Punkten entsprechende Beschlüsse, gemäß der vom
Planungsbüro mit der Verwaltung ausgearbeiteten Beschlussvorschläge. Da sich
hieraus keine Änderungen des Festsetzungsinhaltes ergeben haben, wird auf eine
erneute Offenlage verzichtet.
Zu
b: Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die vorgelegte Fassung der 1.
Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 als
endgültige Fassung. Die Zustimmung der Stadt Eisenberg nach § 67 Abs. 2 GemO
liegt vor.
Zu c: Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, das Genehmigungsverfahren nach § 6 BauGB durchzuführen.
Das nach §§ 3 und 4 BauGB erforderliche Offenlegungsverfahren zur 1.
Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes vom 11.09.2019 bzgl.
des Bereiches „Wingertsberg Teil E“ wurde vom 02.11.2022 bis 02.12.2022
durchgeführt. Die in diesem Verfahren eingegangenen Anregungen und Hinweise der
Träger öffentlicher Belange wurden von der Verwaltung mit dem Planungsbüro
beraten und entsprechende Abwägungen und Beschlussvorschläge erarbeitet. Diese
sind der beigefügten Abwägungstabelle zu entnehmen.
Die entsprechend redaktionell angepasste Fassung ist in der Anlage
beigefügt.
Nach Abschluss des Aufstellungsverfahrens kann der Verbandsgemeinderat
die 1. Änderung der Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes nun in der
vorgelegten Form als endgültige Fassung beschließen (Feststellungsbeschluss).
Nach § 67 Abs. 2 GemO bedarf die Entscheidung über die Aufstellung,
Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung
durch die betroffenen Ortsgemeinden. Da in diesem Fall lediglich die Stadt
Eisenberg betroffen ist, war lediglich deren Zustimmung einzuholen. Ein
entsprechender Beschluss soll in der Stadtratssitzung am 18.07.23 gefasst
werden.
Nach der jetzigen
Beschlussfassung ist die Änderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der unteren
Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreis zur Genehmigung
vorzulegen. Das Ergebnis des Genehmigungsverfahrens ist ortsüblich bekannt zu
machen. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtskräftig.
Der Satzungsbeschluss bzgl. des Bebauungsplanes „Wingertsberg Teil E“ soll in der Sitzung des Stadtrates am 18.07.23 erfolgen.