Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Antragstellung zur Teilnahme am Programm PEK-RP mit 2 Gegenstimmen zu.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, alle notwendigen Schritte zur Erstellung eines Vertrages zur Teilnahme am Programm PEK-RP vorzunehmen. 

 


 

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz weisen mittlerweile eine der höchsten Verschuldungen an Liquiditätskrediten im Bundesgebiet aus. Die Landesregierung sah sich dadurch veranlasst, ein Programm zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz aufzulegen, welches nach notwendiger Änderung der Landesverfassung in das Landesgesetz zur Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LGPEK-RP) gegossen wurde. Das Land stellt hierfür 3 Mrd. Euro zur Verfügung. Das Programm PEK-RP richtet sich ausdrücklich an die besonders mit Liquiditätskrediten belasteten Kommunen und soll diese in erster Linie im Wege der Schuldenübernahme dauerhaft entlasten. Gleichzeitig soll mit der einhergehenden Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) ein erneuter Aufwuchs der Liquiditätsverschuldung verhindert werden. Die Kommunen werden darüber hinaus durch Verschärfung des Gemeindehaushaltsrechts verpflichtet, die verbleibenden Liquiditätskredite innerhalb von 30 Jahren zu tilgen.

 

Als Bemessungsgrundlage für die Entschuldung wird der Stand der Liquiditätskredite zum 31.12.2020, abzüglich liquider Mittel herangezogen. Diese betrugen für die Verbandsgemeinde Eisenberg 9.831.570,00 Euro was einer Pro-Kopf-Verschuldung von 728,00 Euro entspricht. Danach folgende Liquiditätskredite bleiben unberücksichtigt. Die Entschuldung erfolgt im Falle der Stadt Eisenberg auf einen Sockelbetrag von 500 Euro/ Einwohner. Die bisher vorliegenden Probeberechnungen gehen für die Verbandsgemeinde Eisenberg von einem vorläufigen Entschuldungsvolumen von 3.788.714,00 Euro aus. Die Entschuldung kann je nach tatsächlicher Antragsstellung der teilnahmeberechtigten Kommunen zur Ausschöpfung der vollen 3 Mrd. Euro auch noch höher ausfallen. Die Proberechnung ist der Beschlussvorlage beigefügt.

 

Mit Teilnahme am Programm PEK-RP fallen die bisherigen Entschuldungsprogramme des Landes überwiegend weg, auch wenn diese Programme grundsätzlich im vorgesehenen Zeitraum fortgesetzt werden. Dies betrifft in der Verbandsgemeinde Eisenberg den Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) sowie den Stabilisierungs- und Ausbaubonus, die im Falle der Teilnahme letztmalig für das Haushaltsjahr 2023 gewährt werden würden. Die Leistungen aus dem Zinssicherungsschirm enden, sobald dort erfasste Liquiditätskreditverträge vom Land übernommen wurden. Insbesondere durch den Wegfall des KEF würden im Falle der Teilnahme dem Gemeindehaushalt für die Restlaufzeit des KEF (2024-2026) 68.703,00 Euro verloren gehen. Trotzdem liegt der vorläufige Entschuldungsbetrag weit höher.

 

Die Teilnahme am Programm PEK-RP ist grundsätzlich freiwillig und bedarf der Antragsstellung der kommunalen Gebietskörperschaft mit entsprechendem Gremiumsbeschluss. Die Abwicklung des Antragsverfahrens läuft über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Der Antrag muss spätestens bis zum 30.09.023 gestellt werden. Danach erarbeiten die ISB und die Verwaltung einen Vertrag über die wesentlichen Einzelheiten, welcher abschließend durch den Verbandsgemeinderat beschlossen werden muss. Die Verwaltung empfiehlt die Antragstellung zur Teilnahme am Programm PEK-RP.