Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des Ortsbeirats an und stimmt dem Bauvorhaben einstimmig zu.


Wegen Sonderinteresse nach § 22 GemO nehmen die Ratsmitglieder Bessai und Lieser an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Die Antragsteller bitten im Rahmen der Bauvoranfrage um Prüfung, ob an dem Standort des ehemaligen Wohngebäudes „Kerzweilerhof 4“ ein neues Wohngebäude errichtet werden kann. Geplant ist ein Gebäude mit Erd- und Kellergeschoss mit einer Grundfläche von ca. 12,35 m x 8,99 m. Als Dach sind zwei versetzte Pultdächer vorgesehen. Zur Straße ist ein eingeschossiges Gebäude sichtbar. Das Gebiet ist geprägt durch Satteldächer. Die geplante Dachform würde sich nach Ansicht der Verwaltung in das Gebiet einfügen.

 

Das geplante Bauvorhaben grenzt unmittelbar an das Anwesen „Kerzweilerhof 6“ an. Der nach dem Baurecht erforderliche Grenzabstand wird nicht eingehalten. Die Eigentümer des Nachbargrundstückes werden aber der Unterschreitung des Grenzabstandes zustimmen.    

 

Den Ratsmitgliedern liegt ein Auszug aus der vorgelegten Planung vor.

 

Der Ortsbeirat hatte in seiner Sitzung empfohlen, dem Bauvorhaben zuzustimmen.