Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Kerzenheim beschließt einstimmig, dass die Verbandsgemeinde Eisenberg die überörtlichen Aufgaben der Tourismus- und Wirtschaftsförderung gemäß § 67 Abs. 3 und 4 GemO künftig als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnimmt.

 


Die Verbandsgemeinde Eisenberg ist im Donnersbergkreis die einzige Verbandsgemeinde, in der die Zuständigkeit der Tourismus- und Wirtschaftsförderung noch bei den zwei Ortsgemeinden und der Stadt Eisenberg liegt. Durch die Übertragung der Tourismus- und Wirtschaftsförderungsaufgaben wird eine Neupositionierung bzw. eine Stärkung der touristischen Ideen und Potentiale angestrebt. Der Donnersbergkreis plant aktuell gemeinsam mit allen Verbandsgemeinden ein einheitliches Tourismuskonzept. Die ersten Maßnahmen, wie Erstellung einer gemeinsamen Website und eine durchgehende, professionelle, einheitliche Beschilderung der Rad- und Wanderwege, wurden mit den einzelnen Verbandsbürgermeister:innen besprochen und als Erstmaßnahmen festgelegt. Die Verbandsgemeinde Eisenberg ist in dieser Runde nicht gleichberechtigter Partner und hat somit keine Entscheidungsbefugnis. Die Ortsgemeinden haben kein eigenes Fachpersonal, welches die geforderten Maßnahmen umsetzen kann. Durch die momentane Zuständigkeit gestaltet es sich schwierig, innerhalb unserer Verbandsgemeinde die übergeordneten Ziele und Projekte umzusetzen.

 

Eine Übertragung der überörtlichen Aufgaben der Tourismus- und Wirtschaftsförderung auf die VG hat daher viele Vorteile:

 

Mit einem einheitlichen und professionellen Tourismus- und Wirtschaftsmarketing, sowie entsprechend vernetzten und miteinander kombinierten Einzelangeboten, werden die Ortsgemeinden entlastet. Der wirtschaftliche Ressourceneinsatz wird von einer zentralen Verwaltung der Tourismus- und Wirtschaftsförderung ebenfalls profitieren.

 

Nach § 67 Abs. 3 GemO kann die Verbandsgemeinde Aufgaben der Fremdenverkehrs-förderung, sofern sie von überörtlicher Bedeutung sind, als Selbstverwaltungsaufgaben wahrnehmen. Hierzu bedarf es eines entsprechenden Beschlusses der Ortsgemeinden, der Stadt und des VG-Rates.

 

Beispiele für überörtliche Aufgaben:

-       überörtliches Marketing, durch einheitliche Marketingaktivitäten, wie

- einheitliche Broschüren für die VG oder

- Teilnahme an Tourismusmessen etc.

- Vermarktung bestehender oder die Schaffung neuartiger, ortsübergreifender  Tourismusangebote, wie überörtliche Wanderwege, Verbandsgemeinderundfahrten und –touren etc.

 

Generell ist bei der Wahrnehmung der überörtlichen Fremdenverkehrs- und Wirtschaftsaufgaben dafür Sorge zu tragen, dass die Gesamtheit der verbandsangehörigen Gemeinden profitieren kann, auch wenn naturgemäß einzelne touristische Anziehungspunkte bislang bekannter sind als andere.