Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig die folgenden Beschlüsse zu fassen:

  1. Der Gemeinderat Kerzenheim beschließt für den Bereich der Flurstücke 291/6 und 292 (teilweise) einen Bebauungsplan zur Ausweisung einer Sport- und Freizeitfläche sowie eines Parkplatzes aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Sport- und Freizeitfläche mit Parkplätzen – Mehrzweckhalle“
  2. Bei der Verbandsgemeinde Eisenberg wird die Änderung der Festsetzung im Flächennutzungsplan von Grünfläche in die geplante Nutzung beantragt
  3. Die Verwaltung wird beauftragt ein Kostenangebot zur Erstellung der erforderlichen Planungsunterlagen zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens von einem Planungsbüro einzuholen

 


In der TSG Kerzenheim befinden sich inzwischen Jugendmannschaften für Altersgruppen (teilweise doppelt), eine Seniorenmannschaft und Frauenmannschaft sowie die Herrenmannschaft, die Spiele auf dem Sportplatz austragen. Dabei finden mehrere Spiele zeitversetzt statt. Dazu kommen noch Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle. Dabei kommt es vermehrt zu Problemen beim Parkplatzangebot. Vor der Mehrzweckhalle werden die Rettungswege immer wieder zugeparkt. Auch vor dem Friedhof stehen keine Parkflächen für Besucher zur Verfügung. Weiterhin stehen Fahrzeuge auf den Wirtschaftswegen vor dem Friedhof und in Richtung Lautersheim. Dies wiederrum führt zu Problemen mit der Landwirtschaft. Es besteht ein dringender Bedarf an zusätzlichen Parkplätzen.

Die Ortsgemeinde ist Eigentümerin der landwirtschaftlichen Fläche, Flurstück 291/6 mit insgesamt 2.745 m² sowie des angrenzenden Feldweges, Flurstück 292. Auf dem westlichen Teil des Grundstückes 291/6 (ca. 70 m) können durch Aufbringung von Schotter Parkplätze ausgewiesen werden. Es könnten ca. 30 zusätzliche Parkplätze in unmittelbarer Nähe zur Mehrzweckhalle zur Verfügung gestellt werden. Für den verbleibenden Teil des Grundstückes wird vorgeschlagen, dass hier eine Sport- und Freizeitfläche ausgewiesen wird. Die Gestaltung und Nutzung des Geländes kann zusammen mit der TSG entwickelt und umgesetzt werden.

Zur Realisierung des Vorhabens ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Weiterhin ist der Flächennutzungsplan an die neue Nutzung anzupassen.

Ein Lageplan, in dem die zu überplanende Fläche und die vorgeschlagenen Nutzungen dargestellt sind, liegt den Ausschussmitgliedern vor. Es sind keine Versiegelungen auf der Fläche vorgesehen, so dass die Eingriffe in die Natur nur gering sind. Die Grundstücke werden bisher als Feldweg und als Acker genutzt.