Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Durchführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung auf dem Gebiet der Verbandsgemeinde Leiningerland einstimmig zu.

 


 

Im Jahr 2021 fanden zwischen den Bürgermeistern der Verbandsgemeinde Eisenberg und der Verbandsgemeinde Leiningerland erste Gespräche in Bezug auf eine mögliche Kooperation zur Durchführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung statt.

 

Eine kreisübergreifende Zusammenarbeit sei nach Rücksprache mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) prinzipiell möglich, jedoch seien Kooperationen innerhalb der jeweiligen Kreise zu fokussieren. Daher waren zunächst innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim die weiteren kreisangehörigen Kommunen abzufragen um das Interesse an der Durchführung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung zu klären. Im September 2022 ist die Verbandsgemeinde Leinigerland sodann an die Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) herangetreten und teilte mit, dass sich innerhalb des Landkreises Bad Dürkheim keine weitere Kooperationskommune gefunden hat und daher eine Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) angestrebt wird.

Die bereits praktizierten Kooperationsverträge wurden der Verbandsgemeinde Leiningerland ausführlich vorgestellt und die Verbandsgemeinde Leiningerland hat den Grundsatzbeschluss für die Antragstellung auf Übertragung der Zuständigkeit für die innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung gefasst.

Auf Grundlage der bereits bestehenden und genehmigten Kooperationsverträge wurde durch die Verbandsgemeinde Leiningerland ein Vertragsentwurf an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier übersandt. Seitens der Landesordnungsbehörde bestanden keine Einwände an der Kooperationsvereinbarung. Da es sich hier jedoch um eine kreisübergreifende Zusammenarbeit handelt, ist die unterste gemeinsame Aufsichtsbehörde beider Beteiligten kommunalaufsichtlich als Genehmigungsbehörde zuständig und somit die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier. Auf Grund der Vorgaben der Genehmigungsbehörde wurden entsprechende Änderungen in die Vereinbarung eingearbeitet. Diese sahen insbesondere die Bezeichnung „Zweckvereinbarung“ und die Bezugnahme auf das Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vor. Des Weiteren wurde der Zweck der Vereinbarung in einem eigenen Paragrafen benannt. Der Entwurf der Zweckvereinbarung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.    

 

Bgm. Frey ergänzt, dass die VG Leiningerland die letzte Kommune ist, die zur Kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung mit aufgenommen wird. Sollte die VG Göllheim anfragen wird der Rat darüber beraten.