Sitzung: 24.05.2016 Stadtrat der Stadt Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Annahme der Zuwendung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht einstimmig zu.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.
Der Verwaltung liegt eine Spende in Höhe von 1.000,00 € von einer juristischen Person des Privatrechts vor. Ein erkennbares Beziehungsverhältnis besteht nicht.