Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtrat stimmt der Annahme der Zuwendung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht einstimmig zu.

 


 

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Stadtrat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

Der Verwaltung liegt eine Spende in Höhe von 1.000,00 € von einer juristischen Person des Privatrechts vor. Ein erkennbares Beziehungsverhältnis besteht nicht.