Sitzung: 18.01.2023 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023/2024 (Anlage 1) einstimmig zu.
Bürgermeister Bernd Frey fasst die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes
für die Jahre 2023 und 2024 in seiner Haushaltsrede zusammen und erläutert die
Änderungen im Stellenplan.
Nach § 1 der
Haushaltssatzung wird im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge und der
Aufwendungen im Jahr 2023 auf 10.988.372,00 € und im Jahr 2024 auf
10.956.668,00 € festgesetzt. Somit ist der Ergebnishaushalt in beiden Haushaltsjahren
ausgeglichen.
Der Saldo der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 369.191,00 € im Jahr 2023 und
310.623,00 € im Jahr 2024.
Die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit wurden für 2023 auf 782.500,00 € und für 2024 auf
95.000,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden im
2023 auf 1.014.000,00 € und in 2024 auf 189.000,00 € festgesetzt. Damit ergibt
sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in 2023 von
-231.500,00 € und in 2024 von - 94.000,00
€.
Der Saldo der Ein-
und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt -137.691,00 € im Jahr 2023
und – 216.623,00 € im Jahr 2024.
In § 2 wird der
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist in 2023 auf
231.500,00 € und in 2024 auf 94.000,00 € festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der
Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 45.000.000,00 €.
Der Gesamtbetrag der
Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnungen wird wie folgt festgesetzt:
W-Werk 1.577.000,00 €
K-Werk 1.000.000,00 €
Gesamt 2.577.000,00 €
Gemäß § 26 Abs. 1
Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen
Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 38,53 v. H.
festgesetzt.
Die Höhe der
Nutzungsentschädigung für die Nutzung der Obdachloseneinrichtung der
Verbandsgemeinde Eisenberg beträgt monatlich 200,00 € pro Person.
Der Stand des
Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 268.827,13 €. Der voraussichtliche Stand
zum 31.12.2022 beträgt 268.827,13 € und 268.827,13 € zum 31.12.2023.
Erhebliche über- und
außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 GemO
liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.
Investitionen
oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt
darzustellen.