Beschluss: einstimmig beschlossen

 

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023/2024 (Anlage 1) einstimmig zu.

 

 

 


 

Bürgermeister Bernd Frey fasst die wesentlichen Eckpunkte des Haushaltes für die Jahre 2023 und 2024 in seiner Haushaltsrede zusammen und erläutert die Änderungen im Stellenplan.

 

Nach § 1 der Haushaltssatzung wird im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge und der Aufwendungen im Jahr 2023 auf 10.988.372,00 € und im Jahr 2024 auf 10.956.668,00 € festgesetzt. Somit ist der Ergebnishaushalt in beiden Haushaltsjahren ausgeglichen.

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 369.191,00 € im Jahr 2023 und 310.623,00 € im Jahr 2024.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit wurden für 2023 auf 782.500,00 € und für 2024 auf 95.000,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit wurden im 2023 auf 1.014.000,00 € und in 2024 auf 189.000,00 € festgesetzt. Damit ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit in 2023 von -231.500,00 € und in 2024 von   - 94.000,00 €.

Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit beträgt -137.691,00 € im Jahr 2023 und – 216.623,00 € im Jahr 2024.

In § 2 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist in 2023 auf 231.500,00 € und in 2024 auf 94.000,00 € festgesetzt.

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 45.000.000,00 €.

Der Gesamtbetrag der Kredite für Sondervermögen mit Sonderrechnungen wird wie folgt festgesetzt:

W-Werk                                      1.577.000,00 €

K-Werk                                        1.000.000,00 €

Gesamt                                      2.577.000,00 €

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird auf 38,53 v. H. festgesetzt.

Die Höhe der Nutzungsentschädigung für die Nutzung der Obdachloseneinrichtung der Verbandsgemeinde Eisenberg beträgt monatlich 200,00 € pro Person.

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 beträgt 268.827,13 €. Der voraussichtliche Stand zum 31.12.2022 beträgt 268.827,13 € und 268.827,13 € zum 31.12.2023.

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 1 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall mehr als 6.000,00 € überschritten sind.

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 30.000,00 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.