Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg stimmt mit zwei Enthaltungen der Neufassung der Friedhofssatzung zu. Die Satzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

 


Aufgrund des neuen Friedhofkonzeptes wird die Friedhofssatzung angepasst.

Es sind neue Grabarten geplant, unter anderem ein neues Grabfeld für muslimische Bestattungen.

 

In der 33. nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Eisenberg (Pfalz) am 27.09.2022 wurde der Entwurf der Friedhofssatzung vorgestellt.

Seitdem wurden folgende Änderungen vorgenommen:

 

Im § 9 Abs. 2 wurde die Tiefe der Tieferlegung ergänzt. Diese beträgt zur Grabsohle  2,30 m. In den Grabfeldern G, F, E, X, W, Y, Z und O sollen Tieferlegungen zulässig sein.

Des Weiteren ist es gemäß § 12 Abs. 2 möglich die Nutzungszeit der gärtnerisch betreuten Grabanlagen zu verlängern. Auch sind sowohl Baumgrabstätten als auch Urnennischen auf dem Friedhof Stauf möglich, sobald die entsprechenden Grabfelder gegeben sind.

Im § 13 wurden ein- und mehrstellige Grabstätten zu Einzel- und Doppelgrabstätten. Hier ist die Möglichkeit gegeben mehrere Sargbestattungen mit Tieferlegung durchzuführen, Einzelgräber mit zwei Urnen beizusetzen und Doppelgräber mit vier Urnen beizusetzen.