Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 2

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Eisenberg stimmt der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren mit zwei Enthaltungen zu. 

 


Auf Grundlage der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) sind die Gebühren für die Inanspruchnahme des kommunalen Friedhofes und seiner Einrichtungen zu kalkulieren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.

Im Jahr 2021 wurde die Fa. Weiher beauftragt die Friedhofsgebührenkalkulation dahingehend rechtssicher zu überarbeiten. Ein Kostendeckungsgrad von ca. 80 % sollte erzielt werden, bisher liegt er im Mittel bei 30 %. Die Prozentzahl bezieht sich dabei auf die Gesamteinnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben.

Auf der Grundlage der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Daten konnte eine neue Gebührenkalkulation erarbeitet werden, die am 02.08.2022 dem Stadtrat vorgestellt wurde.

 

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Eisenberg am 11.10.2022 wurde die Neufassung der Gebührensatzung vorgestellt.

In dieser Sitzung wurden von den Ausschussmitgliedern empfohlen die Kosten für die Benutzung der Leichenhalle pro Tag auf 100,00 € zu erhöhen, die Kosten für die Trauerhallen Nutzung auf 170,00 € zu setzen und die Vorhaltegebühr der Trauerhalle je Beisetzung von 300,00 € auf 200,00 € zu reduzieren

 

Des Weiteren sollen die Gebühren für die Sargträger herausgenommen werden, da diese Dienstleistung nicht angeboten wird.

 

Die Nutzungszeit muslimischer Grabstätten soll von 25 Jahren auf 20 Jahre reduziert, sowie auch der Gebührensatz muslimischer Grabstätten von 1.187,50 € auf 950,00 € reduziert werden.

 

Bei Bestattungen freitags nachmittags soll die letzte Beisetzung um 14.00 Uhr möglich sein.