Sitzung: 15.11.2022 Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenberg
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1
Vorlage: 1150/FB 3/2022
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenberg empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 1 Enthaltung, der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren zuzustimmen.
Auf Grundlage der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz
(KAG) sind die Gebühren für die Inanspruchnahme des kommunalen Friedhofes und
seiner Einrichtungen zu kalkulieren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der
jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.
Im Jahr 2021 wurde die Fa. Weiher beauftragt die Friedhofsgebührenkalkulation
dahingehend rechtssicher zu überarbeiten. Ein Kostendeckungsgrad von ca. 80 %
sollte erzielt werden, bisher liegt er im Mittel bei 30 %. Die Prozentzahl
bezieht sich dabei auf die Gesamteinnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben.
Auf der Grundlage der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Daten
konnte eine neue Gebührenkalkulation erarbeitet werden, die am 02.08.2022 dem
Stadtrat vorgestellt wurde.
In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Eisenberg am 11.10.2022 wurde die Neufassung der Gebührensatzung vorgestellt.
In dieser Sitzung wurden von den Ausschussmitgliedern empfohlen die Kosten für die Benutzung der Leichenhalle pro Tag auf 100,00 € zu erhöhen, die Kosten für die Trauerhallen Nutzung auf 170,00 € zu setzen und die Vorhaltegebühr der Trauerhalle je Beisetzung von 300,00 € auf 200,00 € zu reduzieren
Des Weiteren sollen die Gebühren für die Sargträger herausgenommen werden, da diese Dienstleistung nicht angeboten wird.
Die Nutzungszeit muslimischer Grabstätten soll von 25 Jahren auf 20 Jahre reduziert, sowie auch der Gebührensatz muslimischer Grabstätten von 1.187,50 € auf 950,00 € reduziert werden.
In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde weitere
folgende Änderungen empfohlen:
1.
I. 1. b) + c)
Grabart |
Nutzungs-dauer |
Gebührensatz
pro Jahr der Nutzung |
Gebührensatz
insgesamt |
a)
für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr |
15
Jahre |
13,33
EUR |
200,00 EUR |
b)
Sargwahlgrabstätten ( |
20
Jahre |
47,50
EUR |
950,00
EUR |
c)
Sargwahlgrabstätten |
20
Jahre |
92,50
EUR |
1.850,00
EUR |
d)
Urnenwahlgrabstätten |
15
Jahre |
33,33
EUR |
500,00
EUR |
e)
Wiesenerdgrabstätten (Sarg) |
20
Jahre |
95,00
EUR |
1.900,00
EUR |
f)
Wiesenurnengrabstätten (Urne) |
15
Jahre |
50,00
EUR |
750,00
EUR |
g)
namenlose Sarggrabstätten |
20
Jahre |
135,00
EUR |
2.700,00
EUR |
h)
namenlose Urnengrabstätten |
15
Jahre |
50,00
EUR |
750,00
EUR |
i)
muslimische Grabstätte (eine Grabstelle) |
20
Jahre |
47,50
EUR |
950,00
EUR |
j)
Sarggemeinschaftsgrab (gärtnerisch betreut) |
20
Jahre |
145,00
EUR |
2.900,00
EUR |
k) Urnengemeinschaftsgrab
(gärtnerisch betreut) |
15
Jahre |
100,00
EUR |
1.500,00
EUR |
l)
Baumgrabstätten |
15
Jahre |
70,00
EUR |
1.050,00
EUR |
m) Urnennischen |
15
Jahre |
83,33
EUR |
1.250,00
EUR |
2.
II. 3. Entfällt und erscheint als separater Punkt IV. in der Satzung mit der Überschrift „Grundgebühren“. Somit
verschieben sich die folgenden Aufzählungen entsprechend
3.
III. 6. bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr 12.00
Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00
Euro berechnet
4.