Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenberg empfiehlt dem Stadtrat mehrheitlich mit 1 Enthaltung, der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Friedhofsgebühren zuzustimmen.

 


Auf Grundlage der Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Rheinland-Pfalz (KAG) sind die Gebühren für die Inanspruchnahme des kommunalen Friedhofes und seiner Einrichtungen zu kalkulieren. Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht überschreiten.

Im Jahr 2021 wurde die Fa. Weiher beauftragt die Friedhofsgebührenkalkulation dahingehend rechtssicher zu überarbeiten. Ein Kostendeckungsgrad von ca. 80 % sollte erzielt werden, bisher liegt er im Mittel bei 30 %. Die Prozentzahl bezieht sich dabei auf die Gesamteinnahmen im Verhältnis zu den Ausgaben.

Auf der Grundlage der von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Daten konnte eine neue Gebührenkalkulation erarbeitet werden, die am 02.08.2022 dem Stadtrat vorgestellt wurde.

 

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Eisenberg am 11.10.2022 wurde die Neufassung der Gebührensatzung vorgestellt.

In dieser Sitzung wurden von den Ausschussmitgliedern empfohlen die Kosten für die Benutzung der Leichenhalle pro Tag auf 100,00 € zu erhöhen, die Kosten für die Trauerhallen Nutzung auf 170,00 € zu setzen und die Vorhaltegebühr der Trauerhalle je Beisetzung von 300,00 € auf 200,00 € zu reduzieren

 

Des Weiteren sollen die Gebühren für die Sargträger herausgenommen werden, da diese Dienstleistung nicht angeboten wird.

 

Die Nutzungszeit muslimischer Grabstätten soll von 25 Jahren auf 20 Jahre reduziert, sowie auch der Gebührensatz muslimischer Grabstätten von 1.187,50 € auf 950,00 € reduziert werden.

 

 

 

 

 

 

In der heutigen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde weitere folgende Änderungen empfohlen:

 

1.       I. 1. b) + c)

 

 

Grabart

Nutzungs-dauer

Gebührensatz pro Jahr der Nutzung

Gebührensatz insgesamt

a)    für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr

15 Jahre

13,33 EUR

   200,00 EUR

b)   Sargwahlgrabstätten (eine Grabstelle) (Einzelgrab)

20 Jahre

47,50 EUR  

950,00 EUR

c)    Sargwahlgrabstätten (zwei Grabstellen) (Doppelgrab)

20 Jahre

92,50 EUR  

1.850,00 EUR

d)   Urnenwahlgrabstätten

15 Jahre

33,33 EUR

500,00 EUR

e)   Wiesenerdgrabstätten (Sarg)

20 Jahre

95,00 EUR  

1.900,00 EUR

f)     Wiesenurnengrabstätten (Urne)

15 Jahre

50,00 EUR

750,00 EUR

g)    namenlose Sarggrabstätten

20 Jahre

135,00 EUR

2.700,00 EUR

h)   namenlose Urnengrabstätten

15 Jahre

50,00 EUR

750,00 EUR

i)      muslimische Grabstätte (eine Grabstelle)

20 Jahre

47,50 EUR  

950,00 EUR

j)     Sarggemeinschaftsgrab (gärtnerisch betreut)

20 Jahre

145,00 EUR

2.900,00 EUR

k)    Urnengemeinschaftsgrab (gärtnerisch betreut)

15 Jahre

100,00 EUR

1.500,00 EUR

l)      Baumgrabstätten

15 Jahre

70,00 EUR

1.050,00 EUR

m) Urnennischen

15 Jahre

83,33 EUR

1.250,00 EUR

 

 

2.       II. 3. Entfällt und erscheint als separater Punkt IV. in der Satzung mit der Überschrift „Grundgebühren“. Somit verschieben sich die folgenden Aufzählungen entsprechend

3.       III. 6. bei Bestattungen freitags nachmittags nach 15.00 Uhr 12.00 Uhr sowie an Sams-, Sonn- und Feiertagen wird ein Mehraufwand von 200,00 Euro berechnet

 

 

4.