Beschluss: zur Kenntnis genommen

 

Zu dieser Beschlussvorlage wurde kein Beschluss gefasst, aber die Grundsatzentscheidung, dass wir von der Verbandsgemeinde Eisenberg eine Anstalt des öffentlichen Rechts, für die Schaffung von Wohnraum bereit wären. Einzelheiten müssten in der Anstaltssatzung erarbeitet und zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

 

 


Für die Kommunen im Donnersbergkreis wird es immer schwieriger geeigneten Wohnraum für Flüchtlinge oder Obdachlose Personen zu finden. Geeigneter Wohnraum wird oft auch zu überhöhten Mietpreisen angeboten.

Zur Lösung des Problems ist angedacht, dass der Donnersbergkreis zusammen mit den Verbandsgemeinden eine Anstalt des öffentlichen Rechts gründet. Von der Anstalt des öffentlichen Rechts könnten Objekte angekauft oder angemietet werden, in denen geeigneter Wohnraum geschaffen wird. Neben der Beschaffung von Wohnraum ist auch eine Kosteneinsparung angedacht.

Auf die beiliegende Beschlussvorlage der Kreisverwaltung Donnersbergkreis wird verwiesen.

 

Die Verbandsgemeinde Eisenberg erhält einen Anteil von 15 % an der Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Kapitaleinlage beträgt 600 €. Die Satzung zur geplanten AÖR wird von der Kreisverwaltung Donnersbergkreis ausgearbeitet.