Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat Kerzenheim beschließt einstimmig, den Planungsauftrag für den Endausbau des Baugebietes „Lochweg“ an das Planungsbüro Obermeyer aus Kaiserslautern zu vergeben. Die Planungskosten inklusive der Neuplanung am Fußweg belaufen sich auf 13.519,24 €.

 


Die Erschließung des Baugebietes „Lochweg“ in Kerzenheim wurde im Juli 2019 abgeschlossen. Seitdem wurden die meisten Grundstücke dort bebaut. Für das Jahr 2023 ist nun der Endausbau der Straße vorgesehen. Die Planung und Baubegleitung wurde damals vom Ingenieurbüro Obermeyer aus Kaiserslautern durchgeführt.

 

Der auszubauende Bereich umfasst die ca. 190 m lange Anliegerstraße inklusive Wendehammer im Baugebiet „Lochweg“. Beim Zwischenausbau wurde eine Baustraße mit einer Breite von ca. 4 m errichtet. Die Entwässerung erfolgt zukünftig über eine einseitige Muldenrinne aus Betonformsteinen und mehrere Straßeneinläufe. Auf der Südseite wird ein 1,60 m breiter gepflasterter Gehweg angeordnet. Das Gefälle der Straße verläuft dabei in südlicher Richtung, sodass das anfallende Oberflächenwasser über die Straßenabläufe dem Regenwasserkanal zugeführt werden kann. Im Norden werden die Grundstücke mit einem Tiefbordstein und einem Läuferstein abgegrenzt. Im Straßenbereich wird die 4 cm starke Deckschicht eingebaut und, falls notwendig, die Tragschicht ausgebessert.

 

Im Zuge der Erschließung des „Lochwegs“ wurde der im Westen verlaufende Fußweg mit einer wassergebundenen Decke versehen. Dies geschah, um die Flächenversiegelung zu reduzieren. In den ersten Monaten nach dem Abschluss der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass der Fußweg sehr unterhaltungsintensiv ist, da sich das aufgebrachte Material bei starken Regenfällen ausspült. Seitens der Verwaltung und des Ingenieurbüros wurde der Vorschlag unterbreitet, die Fläche ebenfalls mit Rechteckpflaster zu versehen, um die Unterhaltungskosten zu reduzieren. Zusätzlich soll neben der Gehwegfläche eine Mulde ausgehoben werden, um das anfallende Oberflächenwasser geordnet der Entwässerungsmulde im Süden des Baugebiets zuzuleiten. 

Für diese Umplanung würden weitere Kosten anfallen, die im Angebot des Ingenieurbüros aufgeführt sind.

 

Die Leistungsphasen 1-5 für die Straßenbauarbeiten wurden bereits bei der Erschließung im Jahr 2019 abgeschlossen. Die erforderlichen Ausführungspläne für den Endausbau liegen der Verwaltung seitdem vor. Demnach müssen nur noch die Leistungsphasen 6-9 inklusive der Neuplanung beauftragt werden, um die Maßnahme abzuschließen.

 

Für die Umsetzung wurde vom Ingenieurbüro Obermeyer eine Honorarofferte angefordert. Das Angebot umfasst folgende Inhalte:

 

  1. Projekteinstieg/Aktualisierung der Ausführungsplanung
  2. Objektplanung Verkehrsanlage, Leistungsphase 6-9
  3. Örtliche Bauüberwachung

 

Die anrechenbaren Kosten für den Endausbau inklusive Umplanung/Pflaster im Bereich des Fußweges belaufen sich dabei auf 170.170,00 €. Die reinen Baukosten für die zusätzlichen Pflasterarbeiten umfassen dabei eine Summe von 17.855,95 €.

Die Arbeiten des Ingenieurbüros für die Planung, Ausschreibung und Bauüberwachung wurden uns für 13.519,24 € angeboten.

Im Gegensatz zur ursprünglichen Kostenberechnung von 2018 sind die kalkulierten Kosten für die Baumaßnahme bis heute um ca. 30 % gestiegen. Ein weiterer Anstieg der Kosten ist bei der aktuellen Wirtschaftslage bis zum eigentlichen Baubeginn nicht auszuschließen.

 

Beim Verzicht der Umplanung können die 17.855 € an Baukosten und ca. 1.000 € an Honorar eingespart werden. Seitens der Verwaltung wird empfohlen die Pflasterung des Fußweges vorzunehmen, um die Ausspülungen zukünftig zu unterbinden und den Unterhaltungsaufwand zu reduzieren.

 

Da das Ingenieurbüro Obermeyer bereits die Erschließungsplanung durchgeführt hat, ist eine weitere Beauftragung zu empfehlen. Bei der Wahl eines anderen Planungsbüros würde abermals Kosten für die Einarbeitung entstehen, die somit gespart werden können.

 

Auf Nachfrage von Ortsbürgermeisterin Schmitt antwortet Dipl. Ing. Lill, die Entscheidung „verkehrsberuhigt“ auszubauen könne später noch getroffen werden. Das würde eine Umplanung nach sich ziehen.