Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt mit neun Stimmen bei zwei Gegenstimmen den Bereich der „Alten Eisenberger Straße“ zwischen der Einmündung „Im Lettengarten“ und „Eisenberger Straße“ in Fahrtrichtung „Eisenberger Straße“ als Einbahnstraße auszuweisen.


Der Gemeinderat Kerzenheim hatte in seiner Ratssitzung am 20.12.2021 beschlossen, dass für den Bereich der „Alten Eisenberger Straße“ zwischen der Einmündung „Im Lettengarten“ und „Eisenberger Straße“ – Fahrtrichtung „Eisenberger Straße“ eine Einbahnstraße eingerichtet wird. Aufgrund der geringen Straßenbreite und der schlechten Einsehbarkeit in den Straßenverlauf wurde ein Handlungsbedarf nach § 45 StVO gesehen. Mit der Maßnahme soll die Sicherheit des Verkehrs verbessert werden. Die Umsetzung erfolgte durch die verkehrsrechtliche Anordnung vom 04.01.2022. 

 

Die angeordnete verkehrsrechtliche Maßnahme sollte nach Ablauf eines Jahres auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Hierzu wurde am 19.09.2022 eine Bürgerversammlung durchgeführt. In der Versammlung wurden Argumente zum Für und Wider der Einbahnstraße ausgetauscht. Unter anderem wurde auch angeregt, dass die Fahrtrichtung der Einbahnstraße geändert wird. Über die vorgetragenen Argumente hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 10.10.2022 beraten.

 

Vom Gemeinderat ist darüber zu beraten und zu beschließen ob die angestrebte Verbesserung der Verkehrssicherheit mit der Einbahnstraßenregelung erreicht wurde oder ob zum Erreichen der angestrebten Ziele Änderungen vorgenommen werden müssen.

Bei der Beratung durch den Gemeinderat ist zu beachten, dass Ratsmitglieder, die im unmittelbaren Bereich der Einbahnstraße wohnen von der Beratung wegen Sonderinteresse ausgeschlossen sind. Dies gilt nicht für Personen, die im weiteren Verlauf der Straße wohnen oder die nur indirekt durch die Einbahnstraße betroffen sind.

 

Ortsbürgermeisterin Schmitt berichtet, in der zu diesem Thema abgehaltenen Einwohnerversammlung wurden die Argumente für und wider sachlich ausgetauscht.

Gegenargumente waren:

-       Die Zufahrt ist auf zwei Straßen, die Saarlandstraße und die Willy-Brandt-Straße, beschränkt.

-       Vor allem in der Ostlandstraße und in der Goethestraße ist das Verkehrsaufkommen höher als vor der Einbahnstraßenregelung.

-       Der Verkehr fließt am Bolzplatz in der Goethestraße vorbei.

 

Argumente pro:

-       Durch den Lettengarten und die Alte Eisenberger Straße fließt wesentlich weniger Verkehr.

-       Die Gefahrenstelle an der Kreuzung Alte Eisenberger Straße in Richtung Eisenberger Straße, wo Fahrzeuge um dem Gegenverkehr vorbeizulassen auf den Gehweg ausweichen mussten, ist weggefallen.

-       Die Behinderung durch Rechtsabbieger, die aus der Eisenberger Straße kommend in die Alte Eisenberger Straße einbiegen und wegen parkender Fahrzeuge den Gegenverkehr abwarten müssen, besteht nicht mehr.

 

Bei der Einwohnerversammlung sei noch angesprochen worden, dass die Anwohner ihre Garagen nutzen sollen. Außerdem sei ein Parkraumkonzept gewünscht worden. Das mache allerdings nur Sinn, wenn die Gemeinde Parkraum anbieten könnte, was nicht der Fall sei, erklärt die Vorsitzende. Eine weitere Zufahrtsstraße nach Kerzenheim zu bauen, sei in absehbarer Zeit nicht möglich.

Es passiere noch immer, dass entgegen die Einbahnstraße gefahren werde. Falls der Gemeinderat entscheidet, die Regelung beizubehalten, ist zu überlegen, ob die Einbahnstraße sichtbarer gemacht werden kann.

Weiter berichtet sie, dass ein Bürger angekündigt habe, den Klageweg einzuschlagen, wenn die Einbahnstraßenregelung bleibt.

 

Die Vorsitzende spricht sich für die Einbahnstraßenregelung wie im vergangen Jahr erprobt aus, weil dadurch die Verkehrsströme gleichmäßiger verteilt würden.

 

Ratsmitglied Geil sagt, er sei gegen eine Einbahnstraßenregelung wegen des Verkehrsaufkommens in der Willy-Brandt-Straße und am Bolzplatz in der Goethestraße.

 

Ratsmitglied Mähnert findet, die Fahrtrichtung der Einbahnstraße müsse umgekehrt sein.