Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Beschluss:

Zum geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen mehrheitlich mit 1 Gegenstimme erteilt.


Der Antragsteller hat für seine beiden Grundstücke Bgm.-Becker-Straße 2+4 einen Bauantrag für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit jeweils drei Wohnungen eingereicht. Eine Bauvoranfrage aus dem Jahr 2021 wurde bereits positiv beschieden. In der jetzigen Planung sind folgende Änderungen gegenüber der Bauvoranfrage vorgesehen:

-im nördlichen Bereich soll ein größerer und verbindender Anbau mit Abstell-, Fahrrad- und Technikräumen (25,5 x 3 m) entstehen. Dieser Anbau ist hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze vorgesehen, soll aber mit einer Dachbegrünung versehen werden und sich deshalb komplett im Erdreich des dort ansteigenden Geländes befinden und bis auf die wie eine Stützmauer wirkende Mauer zwischen den Gebäuden nicht zu sehen sein;

-die Stellplätze müssen etwas anders angeordnet werden (5 Stück auf Nr. 4 und 7 Stück auf Nr. 2), insgesamt wäre aber wieder die notwendige Anzahl erfüllt.

Siehe beigefügte Unterlagen.

Folgende Abweichungen/Befreiungen vom Bebauungsplan Wingertsberg Teil D werden beantragt und sind vom Stadtrat zu beraten:

-Überschreitung der zulässigen Anzahl der Wohnungen (2 zulässig, 3 geplant; hierzu wurde bereits bei der Bauvoranfrage zugestimmt)

-Überschreitung der nördlichen Baugrenze durch den Anbau mit Versorgungsräumen im nördlichen Bereich (im Rahmen der Bauvoranfrage wurde einer Überschreitung der Baugrenze durch einen damals vorgesehenen Stellplatz zugestimmt)

-Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (Ausgleich durch Unterschreitung des Abflussbeiwertes 0,7 des zu verbauenden Pflasters) sowie der Geschossflächenzahl auf dem Grundstück Fl.Nr. 2040/36 (0,84 statt 0,8)

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden eingehalten, wie z.B. die Trauf- und Gebäudehöhen.

Die beantragten Abweichungen/Befreiungen können auch dem beigefügten Antrag entnommen werden.

Der Bauherr sieht vor, dass auf den Dächern eine PV-Anlage installiert wird.