Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Zu a. Der Stadtrat beschließt einstimmig für den Bereich der Flurstücke 1652, 1653, 1653/3, 1654/5 1655/5 und 1646/4 (teilweise) einen Bebauungsplan mit der Zweckbestimmung „Sport- und Freizeitgelände“ aufzustellen.

Zu b. Der Stadtrat beschließt einstimmig, das Büro BBP aus Kaiserslautern mit der Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen zur Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Sport- und Freizeitflächen an der Römerstraße“zu beauftragen. Das Honorar für den Bebauungsplan sowie für die Naturschutzfachlichen Planungsleistungen inclusive der Artenschutzrechtlichen Potentialabschätzung, dem Fachbeitrag Naturschutz und dem Umweltbericht beträgt 13.784,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. 

Zu c. Die Stadt Eisenberg beschließt einstimmig eine Beantragung bei der Verbandsgemeinde Eisenberg, den im Flächennutzungsplan betroffenen Bereich in „Sport- und Freizeitflächen“ zu ändern. 

 


Die Stadt Eisenberg hat den Antrag zur Aufnahme in ein neues Städtebauförderprogramm gestellt. Unter anderem sollen im Bereich südlich des geplanten Gewerbegebietes verschiedene Maßnahmen realisiert werden. Die betroffene Fläche ist im beiliegenden Lageplan dargestellt. Auf der Fläche sind verschiedene Maßnahmen, insbesondere für die Jugendarbeit geplant. Unter anderem soll hier das bisher an der Marin-Luther-Straße aufgebaute DFB-Minispielfeld neu aufgebaut werden. Zur Durchführung der Baumaßnahme ist ein Bebauungsplan aufzustellen, in dem die geplanten Nutzungen konkretisiert werden. Weiterhin ist eine Naturschutzfachliche Untersuchung für den betroffenen Bereich durchzuführen in dem der Eingriff bilanziert und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. Parallel dazu ist der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg zu ändern bzw. anzupassen. Planungsträger für den Flächennutzungsplan ist die Verbandsgemeinde Eisenberg.

 

Auf den Flurstücken 1652, 1653, 1653/3 und 1654/5 sollen verschiedene bauliche Anlagen zur Förderung des Sport- und Freizeitangebotes ausgewiesen werden. Auf dem Flurstück 1655/5 wird der bestehende Parkplatz baurechtlich gesichert bzw. eine Erweiterung geplant. Die genaue Ausgestaltung sollte zunächst in einer Runde mit den Fraktionsvorsitzenden und dem Stadtvorstand besprochen werden. In diesem Rahmen wird unter anderem besprochen ob die bestehende Kleingartenanlage erweitert wird.  Aus den Ergebnissen wird das beauftragte Planungsbüro eine Entwurfsplanung erstellen, die anschließend vom Stadtrat beschlossen wird.

Vom Büro BBP wurde ein Honorarangebot in Höhe von 13.784,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer zur Ausarbeitung der erforderlichen Unterlagen abgegeben. Das Angebot vom 29.09.2022 ist als Anlage beigefügt. Das Angebot ist angemessen. Unter Beachtung der vorhandenen Kenntnisse wurde ein Abschlag bei der Honorarermittlung vorgenommen.

Unabhängig von der Aufstellung des Bebauungsplanes ist der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eisenberg anzupassen bzw. zu ändern. Im Flächennutzungsplan ist der betroffene Bereich bisher als Grünfläche und als Fläche für Abgrabungen ausgewiesen. Das Bergrecht wurde nach Aufstellung des Abschlussbetriebsplanes inzwischen beendet.