Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die Argumente der Einwohner/innen zur Kenntnis und entschließt sich, die Sachlage dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

 


Der Gemeinderat hatte in seiner Ratssitzung am 20.12.2021 beschlossen für den Bereich der „Alte Eisenberger Straße“ zwischen der Einmündung „Im Lettengarten“ und „Eisenberger Straße“ – Fahrrichtung „Eisenberger Straße“ eine Einbahnstraße eingerichtet wird.  Aufgrund der geringen Straßenbreite und der schlechten Einsehbarkeit in den Straßenverlauf wurde ein Handlungsbedarf nach § 45 StVO gesehen. Die Umsetzung erfolgte durch die Verkehrsrechtliche Anordnung am 04.01.2022. Die angeordnete verkehrsrechtliche Maßnahme sollte nach Ablauf eines Jahres auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden.

Hierzu wurde am 19.09.2022 eine Einwohnerversammlung durchgeführt, welche stark besucht war.  In der Versammlung wurden Argumente für und gegen die Einbahnstraße ausgetauscht. Unter anderem wurde auch angeregt, dass die Fahrrichtung der Einbahnstraße geändert wird.

Grundsätzlich wurde festgestellt, dass die Anwohner der „Alten Eisenberger Straße“ die Einbahnstraßenregelung befürworten. Aus Sicht der Anwohner wurde durch die Maßnahme die Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht.