Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den im als Anlage 1 beiliegenden Lageplan gekennzeichnete Bereich des Wirtschaftsweges auf dem Ripperterhof (zwischen den Anwesen Ripperterhof 9 und 12) gemäß den §§ 36 i. V. m. 1 und 3 des Landesstraßengesetzes als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Widmungsverfügung im Bekanntmachungsorgan zu veröffentlichen.

 

 


Das zu widmende Teilstück des Wirtschaftsweges schließt an das westliche Ende der K 81 an und ist mit einer Asphaltdecke versehen. Es dient u.a. der Erschließung des Anwesens Ripperterhof 12. In der Begründung sowie der Planzeichnung der Ergänzungssatzung „Ripperterhof“, die zur Ermöglichung der Bebauung dieses Grundstück aufgestellt wurde, ist festgelegt, dass zur Sicherung der Erschließung des Grundstückes der östliche Teilbereich des Wirtschaftsweges dem öffentlichen Verkehr zu widmen ist.

Da die Widmung nach Aufstellung des Bebauungsplanes versäumt wurde, sollte dies nun nachgeholt werden. Es handelt sich um das östliche Ende (ca. 12 m) des Grundstückes Flurnummer 1953.