Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat fasst mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen folgenden Beschluss:

Gegen die geplante Errichtung eines Wohnhauses mit Garage am Gänsberg bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Befreiung von der Garagenverordnung wird unter der Auflage zugestimmt, dass ein elektrisches Sektionaltor bei der Garage einzubauen ist. Zudem ist nachzuweisen, dass das Bauvorhaben keine drei Vollgeschosse hat.

 


Der Bauherr plant, auf noch zu erwerbenden Grundstücken ein zweigeschossiges Wohnhaus mit Garage und angrenzendem Lagerraum und einem Kniestock von 1,20 m im Dachgeschoss zu errichten. Im Keller soll eine Einliegerwohnung entstehen. Da es sich um ein von der Straße aus gesehen abfallendes Gelände handelt, ist von der Straßenansicht nur ein 1 ½ stöckiges Gebäude ersichtlich. Der Keller ist nur aus nördlicher, von der Straße abgewandten Sicht erkennbar. Für dieses Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Die Umgebung ist geprägt durch eine zweigeschossige Bauweise. Ein drittes Vollgeschoss würde sich nicht einfügen. Ausreichend Stellplätze sind auf dem Grundstück vorhanden. Die Garage soll nur 4 m von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden. Eine Befreiung von der Garagenverordnung ist erforderlich, da der vorgeschriebene 5 m Abstand zur Straße nicht eingehalten wird. Durch die Auflage, dass ein elektrisches Sektionaltor eingebaut werden soll, könnte der Befreiung von der Garagenverordnung zugestimmt werden. Das Bauvorhaben ist in Lageplänen, die den Ratsmitgliedern vorliegen, dargestellt.

 

VFW Zerner ergänzt, wie in den Lageplänen dargestellt soll das Bauvorhaben auf mehreren Teilflächen von Parzellen entstehen.

Auf den Einwand von Ratsmitglied Steitz, man hätte sich das Gelände besser vor Beschlussfassung angesehen, erwidert der Vorsitzende in Zukunft werde es mehr Besichtigungen vor Ort geben.

Ratsmitglied Steitz kritisiert weiter, ihm erscheine das Bauvorhaben zu groß. Worauf Ratsmitglied Rödel entgegnet, es wirke nicht größer als das bereits bestehende Gebäude.

Ratsmitglied Helmut Pätzold fügt hinzu, hier handele es sich um die Schließung einer Baulücke. Und das sei ja im Sinne der Gemeinde.