Sitzung: 02.05.2016 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss:
Der Gemeinderat Kerzenheim stimmt der Annahme der Zuwendung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht einstimmig zu.
Wegen Befangenheit nach § 22 GemO nimmt Ratsmitglied Mohr an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.
Bei der Verwaltung ist eine Spende in Höhe von 300,00 € für die Kindertagesstätte Kerzenheim eingegangen. Bei dem Zuwendungsgeber handelt es sich um eine Privatperson.
Der Zuwendungsgeber unterhält eine dienstliche Beziehung zur Gemeinde Kerzenheim als Rats-/Ausschussmitglied.