Beschluss:

 

Der Gemeinderat Kerzenheim stimmt der Annahme der Zuwendung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht einstimmig zu.

 


Wegen Befangenheit nach § 22 GemO nimmt Ratsmitglied Mohr an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.

 

Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.

 

Bei der Verwaltung ist eine Spende in Höhe von 300,00 € für die Kindertagesstätte Kerzenheim eingegangen. Bei dem Zuwendungsgeber handelt es sich um eine Privatperson.

Der Zuwendungsgeber unterhält eine dienstliche Beziehung zur Gemeinde Kerzenheim als Rats-/Ausschussmitglied.