Sitzung: 12.09.2022 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 0581/FB 2/2022
Beschluss
Gegen die geplante Tektur zum genehmigten Bauantrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Werkstatt in ein Wohnhaus mit Änderung der Außenöffnungen Im Brüb`l bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Tekturantrag zuzustimmen.
Der Bauherr hat im Mai 2022 den Bauantrag auf
Nutzungsänderung der ehemaligen Werkstatt in ein Wohnhaus Im Brüb`l genehmigt
bekommen. Nun plant er, manche Fenster- und Türöffnungen am Gebäude zu ändern.
Da jede Fassadenänderung baugenehmigungspflichtig ist, wurde ein Tekturantrag
eingereicht. Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die
geplante Tektur. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.