Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

Gegen die geplante Tektur zum genehmigten Bauantrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Werkstatt in ein Wohnhaus mit Änderung der Außenöffnungen Im Brüb`l bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Tekturantrag zuzustimmen.

 


Der Bauherr hat im Mai 2022 den Bauantrag auf Nutzungsänderung der ehemaligen Werkstatt in ein Wohnhaus Im Brüb`l genehmigt bekommen. Nun plant er, manche Fenster- und Türöffnungen am Gebäude zu ändern. Da jede Fassadenänderung baugenehmigungspflichtig ist, wurde ein Tekturantrag eingereicht. Aus baurechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die geplante Tektur. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.