Sitzung: 02.05.2016 Gemeinderat Kerzenheim der Gemeinde Kerzenheim
Beschluss:
Der Gemeinderat Kerzenheim stimmt der Annahme der Zuwendung vorbehaltlich der Genehmigung durch die Kommunalaufsicht einstimmig zu.
Wegen Befangenheit nach § 22 GemO nimmt Ratsmitglied Resch an der Beratung und Beschlussfassung dieses Tagesordnungspunktes nicht teil.
Gemäß § 94 Abs. 3 GemO hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden, Sponsoringleistungen und ähnlichen Zuwendungen zu entscheiden.
Im vergangenen Jahr wurde im Rahmen der Seniorenarbeit eine Dienstleistung im Wert von 2.250,00 € erbracht. Gegen Ausstellung einer Spendenbescheinigung wird auf eine Rechnungstellung verzichtet.