Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

 

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Eisenberg (Pfalz) beschließt einstimmig die Nutzungsänderung einer Wohnung in eine Psychotherapie-Praxis für Kinder und Jugendliche.

 


 

In einer vermieteten Wohnung im 2. OG des Anwesens in der Straße „In der Atzing“ soll künftig eine Physiotherapie-Praxis für Kinder und Jugendliche nach Terminvereinbarung betrieben werden. Zu Anfang sollen 2 der 3 Räume tagsüber und nur nach Terminvereinbarung für die Praxis genutzt werden. Sobald es erwartungsgemäß zu einer höheren Auslastung kommen sollte, dann werden wohl alle 3 Räume als Praxis genutzt.

2 Stellplätze sind der Wohnung zugeordnet, somit die notwendigen Stellplätze vorhanden.

Da es für den Bereich des Anwesens keinen Bebauungsplan gibt, ist das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich also nach Art und Maß einfügen. Es handelt sich hier um ein allgemeines Wohngebiet, in welchem laut Baunutzungsverordnung u.a. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe ausnahmsweise zugelassen werden.

Bei der geplanten Physiotherapie-Praxis sollte es sich um ein solches nicht störendes Gewerbe handeln, das demnach aus Sicht der Verwaltung zugelassen werden kann.

 

Gegen die geplante Umnutzung bestehen deshalb seitens der Verwaltung keine bau-planungsrechtlichen Bedenken.