Beschlussvorschlag:

Zum geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 


Problembeschreibung/Begründung:

Die Bauherren möchten auf dem Flachdach des bestehenden Wohnhauses ein Walm-dach errichten. Zudem soll eine Garage in der Westseite des Grundstückes errichtet werden.

Für das Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan. Bei der Beurteilung der Zulässigkeit ist also nach § 34 BauGB zu entscheiden, ob sich das Vorhaben in die Umgebungs-bebauung einfügt.

Auf der Ostseite des Grundstückes wurde vor kurzem ein großes Haus mit Walmdach errichtet, so dass bzgl. des geplanten Daches keine Bedenken bestehen.

Auch die Errichtung der Garage an der Grundstücksgrenze ist zulässig und kein Einzel-fall. Auch die zulässige GRZ wird eingehalten.

 

Bauplanungsrechtlich bestehen deshalb seitens der Verwaltung keine Bedenken. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.