Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, den Gemeindeanteil für die Erhebung eines Ausbaubeitrages für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung auf dem Ripperterhof auf 25 % festzulegen.

 


Im Zusammenhang mit der Erneuerung und Verlegung des Stromkabels in den Untergrund soll auch die alte Straßenbeleuchtung des Ripperterhofes durch neue LED-Leuchten ersetzt werden.

Hierfür ist ein Ausbaubeitrag nach dem Kommunalabgabengesetz RLP zu erheben.

Die Gemeinde muss hierfür einen Gemeindeanteil festlegen, d.h. einen prozentualen Anteil, den die Gemeinde zu tragen hat. Der verbleibende Anteil ist auf die beitragspflichtigen Grundstücke in Form des Ausbaubeitrages umzulegen.

Auf dem Ripperterhof liegt nach Einschätzung der Verwaltung ganz überwiegender Anliegerverkehr vor, bei geringem Durchgangsverkehr. In diesen Fällen ist laut einer Entscheidung des OVG RLP ein Gemeindeanteil von 25 % anzusetzen. 75 % der entstehenden Kosten in Höhe voraussichtlich ca. 25.000 Euro wären demnach auf die Beitragspflichtigen umzulegen.