Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle im Bereich des Ripperterhofs zu erteilen.

 

 


Der Landwirt beabsichtigt, angrenzend an seine bisher errichteten landwirtschaftlichen Gebäude, eine weitere landwirtschaftliche Halle mit den Maßen von ca. 15 m x 12 m zu errichten. Die Halle soll zum Unterstellen von landwirtschaftlichen Fahrzeugen sowie zum Lagern von Ernteerzeugnissen genutzt werden. Es ist angedacht, die Halle in einer Betonkonstruktion mit einer Holz- oder Trapezblechaußenverkleidung, einem Pultdach, einem Dachüberstand von ca. 2,50 m sowie einem Tor zur Straßenseite zu errichten. Die Halle befindet sich teilweise im Außenbereich. Gemäß § 35 BauGB sind im Außenbereich nur Vorhaben zulässig, die privilegiert sind, deren Erschließung ausreichend gesichert ist und denen öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Da es sich hier um eine landwirtschaftliche Betriebserweiterung handelt, liegt eine Privilegierung vor. Ein ausreichender Abstand von über 5 m zur Straße ist mit dem geplanten Bau der Halle gegeben. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden. Es bestehen keine baurechtlichen Bedenken.