Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss

 

a) Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Ergebnis der Umweltprüfung und dem sich daraus ergebenden Umweltbericht zuzustimmen. Die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen sollen auf den Flurstücken 1293, 1294, 1299 und 1300 ausgeführt werden.

b) Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Offenlegungsverfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 


Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Gäßchespfad“ wurde in der Zeit vom 28.04.2021 bis 31.05.2021 das nach § 4 Abs. 1 BauGB erforderliche Beteiligungsverfahren durchgeführt. Über die eingegangenen Bedenken und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 07.12.2021 beraten und beschlossen. Die beschlossenen Änderungen aus dem Beteiligungsverfahren sowie die Straßenplanung und das Entwässerungskonzept wurden in die Planunterlagen eingearbeitet. Die Gebäudehöhen des Bebauungsplanes orientieren sich an den Höhenangaben der Straßenplanung.

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen. Die Ergebnisse der Umweltprüfung werden in dem Umweltbericht dargestellt. Vom Gemeinderat ist über den Umweltbericht zu beraten und zu beschließen. Zur Kompensation der Eingriffe in die Natur und das Landschaftsbild wird vorgeschlagen, dass die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen auf den Flurstücken 1293, 1294, 1299 und 1300 ausgeführt werden. Der Umweltbericht mit den vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen liegt den Ratsmitgliedern vor.

Nach Ergänzung bzw. Änderung der Planunterlagen gemäß den Anregungen und Bedenken aus dem Beteiligungsverfahren kann das Offenlegungsverfahren nach § 4 Abs. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Eisenberg wird mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.

Umweltbericht, Fachbeitrag Naturschutz sowie textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan liegen der Niederschrift als Anlagen 2 bei.