Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig, die bisherige Darstellung „Bahnanlagen“ für den Bereich des geplanten Gewerbegebietes „Bahnhofstraße 1. Änderung“ in eine „Gewerbefläche“ im Flächennutzungsplan zu ändern. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Die Kosten werden gemäß der getroffenen Vereinbarung vom Eigentümer getragen.

 

 


 

Vom Gemeinderat Ramsen wurde in der Ratssitzung am 28.03.2022 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Bahnhofstraße 1. Änderung“ mit der Erweiterung um das Grundstück Fl.Nr. 422/32 gefasst. Damit wird das Gewerbegebiet der Bahnhofstraße bis zur K 74 erweitert. Zwischen der Gemeinde Ramsen und dem Grundstückseigentümer der Erweiterungsfläche wurde eine Vereinbarung dahingehend getroffen, dass der Eigentümer alle anfallenden Kosten hierfür übernimmt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes ist auch die Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet noch teilweise als Fläche für Bahnanlagen dargestellt.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde bereits eingeleitet. Parallel hierzu ist der Flächennutzungsplan zu ändern. In der vertraglichen Vereinbarung wurde geregelt, dass das Verfahren von der Verbandsgemeinde Eisenberg auf Kosten des Grundstückseigentümers durchgeführt wird. Die erforderlichen Beschlüsse sind von den zuständigen Gremien zu fassen. Der Beschlussvorlage ist die Begründung zur geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügt und der Änderungsbereich dargestellt.