Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Empfehlung:

 

Gegen die geplante Änderung des bisher gewerblichen genutzten Gebäudes in eine Wohnnutzung bestehen keine baurechtlichen Bedenken. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt bei einer Enthaltung, das Einvernehmen zur Nutzungsänderung des Bürogebäudes in ein Einfamilienwohnhaus zu erteilen.

 

 


Das Gebäude an der Straße „Ostring“ wurde bisher rein gewerblich als Bürogebäude genutzt. Die neuen Eigentümer planen das Gebäude in ein Einfamilienwohnhaus umzunutzen. Bauliche Veränderungen sind nicht erforderlich. Die erforderlichen Stellplätze stehen zur Verfügung.

 

Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

Den Ausschussmitgliedern liegt ein Lageplan mit dem betroffenen Gebäude vor.