Beschluss: einstimmig beschlossen

Empfehlung:

Der Bauausschuss empfiehlt in der Fr.- Ebert-Straße ab dem Ostring Steinborn die ersten 400 m von 1,50 m auf 2,50 m zu verbreitern und auf den weiteren etwa 350 m ein Wechsel auf die Fahrbahn vorzunehmen und hier einen Schutzstreifen auszuweisen. Im Abschnitt entlang des Schwimmbades wird die Markierung einer Piktogrammespur beidseitig empfohlen. Die Markierung eines Schutzstreifens in der Fr.- Ebert-Straße im Bereich zwischen der Martin-Luther-Straße und der IGS auf der Nordseite wird vom Bauausschuss abgelehnt. Weiterhin empfiehlt der Bauausschuss den Radverkehr abseits der Konrad. - Adenauer –Straße von der Boschstraße bis zur Kerzenheimer Straße über die Pestalozzistraße zu leiten. Es wird empfohlen in der Boschstraße sowie in der Pestalozzistraße ein Tempolimit von 30 km/h einzuführen. Außerdem soll die Verkehrsführung im Kreisel überprüft werden, ebenso die Überquerungshilfe in der Konrad-Adenauer-Straße.

 


Im Radverkehrskonzept wird u.a. der Bau bzw. die Ausweisung/Markierung von Radwegen bzw. Schutzstreifen für Radfahrer in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Steinborn und der IGS (ehem. Realschulgebäude) sowie in der Konrad-Adenauer-Str. bzw. alternativ Pestalozzistr. vorgeschlagen (s. Anlagen).

Die genannten Strecken wurden bei einer Befahrung mit dem Fahrrad mit Mitgliedern des Stadtrates und des Bauausschusses am 12.04.22 in Augenschein genommen und über mögliche Maßnahmen und Alternativen diskutiert, vor allem über folgende Problemstellungen:

-Soll in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen dem Ostring Steinborn und den Parkplätzen am Wald-stadion der vorhandene Gehweg auf der Südseite um etwa 1 m auf 2,50 m verbreitert und als Rad-/Gehweg ausgewiesen werden? Alternativ könnten nur die ersten ca. 450 m verbreitert werden und auf den weiteren etwa 280 m auf die Fahrbahn gewechselt und dort ein Schutzstreifen ausgewiesen werden, weil es dort zum Großteil seitlich steil bergab geht und eine Verbreiterung sehr teuer werden würde, zumal die Steigung dort deutlich geringer ist als im unteren Bereich.

-Soll in der Friedrich-Ebert-Straße im Bereich zwischen der Martin-Luther-Straße und der IGS auf der Nordseite ein Schutzstreifen für Radfahrer markiert werden, zu Lasten der parkenden Kraftfahrzeuge (zum Großteil von Schülern der Oberstufe der IGS), da das Parken dann untersagt werden müsste?

-Soll im Abschnitt der Konrad-Adenauer-Straße von der Boschstraße bis zur Goethestraße der Gehweg auf der Nordseite als einbahniger Radweg ausgewiesen werden oder alternativ ein Schutzstreifen auf der Fahrbahn markiert werden, wodurch das Parken auf der K.-Adenauer-Str. untersagt werden müsste. Im oberen Bereich von der Goethestr. bis zum Kreisel könnte auf der Nordseite der Fahrbahn ein Schutzstreifen markiert werden, da dort entlang des Walls kein Bürgersteig vorhanden ist.

Alternativ könnte der Radverkehr abseits der Konrad-Adenauer-Staße von der Boschstraße bis zur Kerzenheimer Straße über die Pestalozzistraße geleitet werden, wofür lediglich entsprechende wegweisende Schilder aufgestellt werden müssten.  

 

Die verschiedenen Möglichkeiten und Problemstellungen werden in der Sitzung näher erläutert.