Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dem Befreiungsantrag unter der Voraussetzung zu, dass alternativ eine PV-Anlage installiert wird.

 


Der Bauherr möchte auf den Grundstücken in der Straße „Am Gielbrunnen“ eine große Logistikhalle mit Büro errichten (s. beigefügte Pläne).

Das Dach der Halle soll eine Neigung von lediglich 5° haben. Im Bebauungsplan „Industriepark-Süd“, in dessen Geltungsbereich sich diese Grundstücke befinden, ist für Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10° festgesetzt, dass diese zu begrünen sind. Der Bauherr hat eine Befreiung von dieser Festsetzung beantragt, mit der Begründung, dass die Herstellung einer Stahlhalle mit Dachbegrünung nicht wirtschaftlich sei.

 

Ansonsten werden die Festsetzungen des Bebauungsplanes eingehalten.

 

Ausschussmitglied C. Harnau macht den Vorschlag, alternativ zur Dachbegrünung, eine PV-Anlage zu installieren.