Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Gemeinderat erhebt gegen die Änderung des Göllheimer Bebauungsplanes „An der Dreiser Straße“ keine Bedenken. Alle Ratsmitglieder sehen keine negativen Einwirkungen auf die Gemeinde Kerzenheim.


Die Ortsgemeinde Göllheim plant den Bebauungsplan „An der Dreiser Straße“ zu ändern. Der Änderungsbereich grenzt an den bestehenden Einkaufsmarkt an. Die Ortsgemeinde möchte im Änderungsbereich ein Fachmarktzentrum ausweisen.

Informationen zum geplanten Bebauungsplan liegen den Ratsmitgliedern vor.

Vom Gemeinderat Kerzenheim ist darüber zu beraten, ob durch das geplante Fachmarktzentrum Einwirkungen auf die Gemeinde Kerzenheim verursacht werden. Sollte dies der Fall sein, können Einwendungen gegen das Vorhaben vorgetragen werden. Diese sind jedoch entsprechend zu begründen. Einwendungen und Anregungen können bis zum 05.05.2022 eingereicht werden.