Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zum geplanten Bau eines Einfamilienwohnhauses an der Straße „Ostring“ wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Bebauung ein. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten.

 

 


Das bisher unbebaute Grundstück an der Straße „Ostring“ soll mit einem Einfamilienwohnhaus bebaut werden. Es handelt sich um eine Baulücke in einem ansonsten vollständig bebauten Bereich. Für den Bereich des Baugrundstückes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Die baurechtliche Beurteilung erfolgt nach der vorhandenen Bebauung.

Das geplante Gebäude fügt sich nach der Höhe und der Art der Bebauung in die vorhandene Bebauung ein. Die baurechtlichen Vorschriften werden eingehalten. Das gemeindliche Einvernehmen kann erteilt werden.

 

Den Ratsmitgliedern liegt ein Auszug aus den vorgelegten Unterlagen vor.