Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau von 3 Reihenhäusern wird das gemeindliche Einvernehmen einstimmig erteilt.

 


 

Der Eigentümer des Grundstückes in der Hauptstraße hat das alte Wohnhaus bereits abgerissen. Nun möchte er auf dem Grundstück drei Reihenhäuser errichten. Die Reihenhäuser sollen direkt an der vorderen Grundstücksgrenze gebaut werden, mit jeweils 2 Vollgeschossen sowie einem Dachgeschoss. Stellplätze sind in ausreichender Anzahl eingeplant. Das Bauvorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Gegen das Bauvorhaben bestehen keine bauplanungsrechtlichen Bedenken.