Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Empfehlung:

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Eisenberg empfiehlt dem Stadtrat einstimmig der Hausordnung und Nutzungsverträgen zur Grillhütte Schwefelbrunnen, Thomas-Morus-Haus, Alte Schule Stauf und das Haus Isenburg mit folgenden Ergänzungen/Änderungen zuzustimmen:

Zu Seite 2, Nr. 5 der Hausordnung: Nutzung durch Firmen und Veranstaltungen kommerzieller Art, wird der Satz „Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß §9 (1) UStG ist durch die Stadt Eisenberg (Pfalz) nicht beabsichtigt.“ ergänzt.

Zu Seite 8, Anlage 1: Gebührenordnung / Nutzungsentgelte

Änderung im Text: Nachreinigung, Schäden, Kaution

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, dass Aufräumarbeiten vorgenommen werden müssen, sind pro angefangene Stunde € 60,00 (ursprünglich € 30,00) zu entrichten.

Zu Seite 8, Anlage 1: Gebührenordnung / Nutzungsentgelte

Änderung im Text: Nachreinigung, Schäden, Kaution

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, dass Aufräumarbeiten vorgenommen werden müssen, sind pro angefangene Stunde € 60,00 (ursprünglich € 30,00) zu entrichten.

 

 

 


Unter Federführung der ersten Beigeordneten, Frau Lattauer wurden für die stadteigenen Einrichtungen Hausordnungen und Nutzungsverträge ausgearbeitet. Erarbeitet wurde auch eine Gebührenordnung zur Festlegung der Nutzungsentgelte für die Einrichtungen.

Erläuterungen zu den in der Beschlussvorlage beigefügten Entwürfen erteilt Frau Lattauer in den Ratssitzungen.

 

Vorsitzender Funck ergänzt folgende Änderungen zum Entwurf:

Unter Nr. 5 der Hausordnung wird folgender Satz ergänzt:
Eine Option zur Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 (1) UStG ist durch die Stadt Eisenberg (Pfalz) nicht beabsichtigt.

Zu Seite 8, Anlage 1: Gebührenordnung / Nutzungsentgelte

Änderung im Text, erster Satz: Nachreinigung, Schäden, Kaution

Sollte sich die Notwendigkeit ergeben, dass Aufräumarbeiten vorgenommen werden müssen, sind pro angefangene Stunde € 60,00 (ursprünglich € 30,00) zu entrichten.

 

Weiterhin soll der Begriff „Gebührenordnung“ durch Nutzungsentgelte im gesamten Entwurf ersetzt werden.