Sitzung: 26.04.2016 Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Eisenberg
Beschluss: einstimmig beschlossen
Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat beschließt einstimmig der Nachtragshaushaltssatzung mit –haushaltsplan und -stellenplan der Verbandsgemeinde Eisenberg für das Haushaltsjahr 2016 zuzustimmen.
Bürgermeister Frey hält eine Haushaltsrede über den
Nachtragshaushaltssatzung mit –haushaltsplan und –stellenplan für das
Haushaltsjahr 2016.
Nach § 1 der Nachtragshaushaltssatzung hat sich im Ergebnishaushalt der
Gesamtbetrag der Erträge von 8.203.655,00 € auf 8.551.046,00 € erhöht, der
Gesamtbetrag der Aufwendungen von 8,672.576,00 € auf 8.902.878,00 € erhöht.
Somit hat sich der Jahresfehlbetrag von -468.921,00 € auf -351.832,00 €
reduziert.
Im Finanzhaushalt hat sich der Gesamtbetrag der ordentlichen
Einzahlungen von 8.002.442,00 € auf 8.349.833,00 € verändert, der Gesamtbetrag
der ordentlichen Auszahlungen von 8.240.411,00 € auf 8.469.963,00 €. Der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen hat sich von -237.969,00 € auf
-120.130,00 € reduziert.
Außerordentliche Ein- und Auszahlungen sind keine eingeplant.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit haben sich von 36.500,00 €
auf 108.900,00 € verändert. Damit hat
sich der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von
-36.500,00 € auf -108.900,00 € erhöht.
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit wurden gegenüber bisher
466.169,00 € auf nunmehr 420.730,00 € festgesetzt. Die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit ändern sich nicht, sie sind noch auf 191.700,00 €
festgesetzt. Der Saldo aus Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit vermindert sich
von 274.469,00 € auf 229.030,00 €.
Der Gesamtbetrag der Einzahlungen sowie der Gesamtbetrag der
Auszahlungen belief sich bisher auf 8.468.611,00 € nunmehr auf 8.770.563,00 €.
Nach § 2 wird der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme
zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
erforderlich ist von bisher 36.500,00 € auf nunmehr 108.900,00 € festgesetzt.
§ 3,4, 5 und 7 der Nachtragshaushaltssatzung bleiben unverändert.
Gemäß § 26 Abs.1
Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde von allen
Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz. Dieser wurde auf 48,16 v. H erhöht (§ 6).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2014 beträgt -1.865.634,60 €. Der
voraussichtliche Stand zum 31.12.2015 beträgt -2.322.016,60 €, zum 31.12.2016
-2.673.848,60 € (§ 8).
§§ 9, 10 bleiben unverändert.
Im
Nachtragsstellenplan wurde aufgrund der stark angestiegenen Anzahl an
Asylbewerbern eine zusätzliche Stelle im Stellenplan (Teilhaushalt
Ordnungsangelegenheiten) aufgenommen. Zudem wurde aufgrund der gestiegenen
Anzahl der durch eine Sozialarbeiterin zu betreuenden Kinder eine zusätzliche
Stelle in diesem Bereich benötigt (Teilhaushalt Grundschulen Eisenberg,
Kerzenheim und Ramsen). Die Stadt Eisenberg beteiligt sich mit 50 % an den
Personalkosten, da die Sozialarbeiterin auch in den städtischen Kindertagesstätten
eingesetzt werden soll.
Herr Kistner verliest eine Stellungnahme, die der Anlage 2 beigefügt ist.